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Angler bei Kormoran-Verordnung vergessen

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Die überarbeitete Komoran-Verordnung in Schleswig-Holstein schützt die gefräßigen Vögel und berücksichtigt nicht die Sorgen der Angler.

„Für die fast 40.000 im Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (LSFV SH) organisierten Angler hat sich nach wie vor nichts geändert“, sagt Präsident Peter Heldt. Der LSFV SH, der mit Westen-, Dobersdorfer und Stolper See sowie einem Teil des Schaalsees, große Wasserflächen fischereilich unterhält, bleibt weiter außen vor. Nicht nur, dass den Anglern das Bejagen bzw. Vergrämen des Vogels verboten sei, obwohl auch den LSFV-Gewässern bedrohte Aale besetzt werden. Auch Entschädigungsleistungen seien für die organisierten 40.000 Angler nicht vorgesehen.

In dieser Verordnung unterscheidet die Landesregierung zwischen betriebswirtschaftlicher Bewirtschaftung und der freizeitliche Nutzung durch den LSFV. „Mit großer Fachkenntnis und ausgewiesen Experten, wie den Fischereibiologen des Landessportfischerverbands, werden die Gewässer nach hohen Maßstäben und mit großer Kompetenz gepflegt und gehegt. Der Komoran macht allerdings zwischen bewirtschafteten Teichanlagen und großen, idyllischen Naturseen keinen Unterschied. Im Gegenteil: Wenn der Vogel bei den Fischern bejagt wird, wird er sich ruhigere Plätze suchen, wo er in Ruhe gelassen werden muss“, sagt Heldt. Er vermutet, dass die Schäden durch den Kormoran an den Gewässern des LSFV in der Zukunft noch zunehmen werden.

„Wir würden uns Gleichberechtigung wünschen. Wir verstehen, dass den Teich- und Binnenfischern, die vom Fischfang leben, geholfen werden muss.“ Aber auch die Angler unter dem Schirm des LSFV würden sehr viel für die Gewässer und die Natur tun. „Und da brauchen auch wir Unterstützung gegen die Schäden durch den Kormoran“, appelliert Peter Heldt an die Landesregierung. Der LSFV ist zudem einer der größten anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein.

-pm-

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