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Angelruten müssen draußen bleiben

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Ab 1. Februar tritt eine neue EU-Verordnung für den Luftverkehr in Kraft: Angelruten dürfen ab dann nicht mehr ins Handgepäck.

Alle potenziellen „Waffen“ wie Skistöcke, Skateboards, Golfschläger und auch Angelruten müssen dann mit dem Reisegepäck aufgegeben werden. Diese Regelung (IP/04/59) gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen der EU ausgehen.

Ebenfalls für Angler interessant: Futterschleudern und Schwimmwesten mit Gas-Patronen dürfen auch nicht ins Handgepäck. Fahrzeug-Batterien für Echolote können nicht einmal mit dem Hauptgepäck aufgegeben werden.

Die EU will mit dieser Verbotsliste höhere Sicherheit für die Fluggäste erreichen. Entsprechende Aushänge werden in Zukunft die Reisenden in den Abflughallen informieren. Jedoch sollte man sich schon beim Packen des Reisegepäcks auf die neue Regelung einstellen.

-tk-

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