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Küstennahes Schleppfischen soll eingeschränkt werden

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Bild: Boots-Angler-Club/Frerk Petersen
Typisches Boot mit Schleppanglern, das zukünftig in der Saisonhauptzeit weit ab vom Land sein Glück versuchen muss – während Fischer ihre Stellnetze weiterhin bis dicht ans Land stellen dürfen sollen. Bild: Boots-Angler-Club/Frerk Petersen

Angler auf der Ostsee befürchten mit der Neufassung der Küstenfischereiverordnung (KüFVO) in Mecklenburg-Vorpommern einschneidende Beschränkungen.

Andreas Weber (r.), Vorsitzender des Bootsanglerclubs, beim Meerforellenbesatz in einem norddeutschen Niederungsfluss: Über 40.000 Euro hat der Verein in den vergangenen Jahren für die Wiedereinbürgerung von Wandersalmoniden aufgebracht. Bild: Boots-Angler-Club/Frerk Petersen

Dies berichtet der Boots-Angler-Club in einer aktuellen Pressemitteilung. Dort heißt es weiter:

Im Gespräch ist, den Einsatz von geschleppten Handangeln in der Zeit vom 15.9. bis zum 15.3. im Abstand von bis zu einem Kilometer von Land zu verbieten. Vorgeblich soll dies dazu dienen, die Meerforellen-Bestände besser zu schützen und Schäden an den Stellnetzen von Berufsfischern zu verhindern.

In Anhörungen im Vorfelde wurde die Notwendigkeit für diese Beschränkungen indes nicht aufgezeigt und bei den Betroffenen bleibt der Verdacht der behördlichen Willkür. So wurden bei von einem Fischer gesammelten Angelgeräten deutlich unter 10 Prozent als Schleppangelzubehör identifiziert. Und das, obwohl der Fischer seine Netze in einem von Schleppanglern reich frequentierten Gebiet stellt.

Widerspruch: Zum Schutz der Meerforellen und Stellnetzfischer

In Stellnetzen aufgefundene Angelgerätschaften: zum größten Teil der Pilkangelei zuzuordnen, aber die Schleppangler sollen dafür die Einschränkungen hinnehmen. Bild: Boots-Angler-Club/Frerk Petersen

Der Schutz der Meerforellenbestände wird von den betroffenen Anglern, die vom Boots-Angler-Club (BAC) vertreten werden, selbst aktiv und nachhaltig verfolgt: So wurden in den letzten Jahren über 40.000 Euro zur Wiedereinbürgerung von Wandersalmoniden aufgebracht. Jeglicher Nachweis fehlt, dass die Beschränkung der Schleppangler zum Erhalt der Bestände notwendig sein würde. Zumal die Fischer ihre Stellnetze weiterhin bis dicht ans Ufer stellen dürfen und häufig alleine einem Netz in einer Nacht mehr Meerforellen zum Opfer fallen, als ein Durchschnitts-Angler im ganzen Jahr entnimmt.

Zumal die Entnahme für Angler seit jeher auf drei dieser edlen Fische pro Tag beschränkt war und auch bleiben soll. Damit können andere Angler in dem vermeintlichen Schutzgebiet und -zeitraum weiterhin bis zu drei Meerforellen entnehmen. Nur die Schleppangler sollen zu ihrer Hauptsaisonzeit nicht mehr ufernah fahren dürfen. Brisant in dem Zusammenhang, dass diese Maßnahme vor allem die Eigner kleiner Boote trifft, die mit diesen Beschränkungen genötigt werden, sich riskant weit vom Ufer zu entfernen. Auch solche Boote, die es nur auf Dorsche abgesehen haben.

Das, was nach einem Treppenwitz klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Kuhhandel, bei dem eine relativ kleine Gruppe an Anglern als Bauernopfer dienen soll. Andreas Weber, 1. Vorsitzender von der bundesweiten Interessenvertretung der Bootsangler: „In allen Anhörungen und Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurden Sachargumente weitgehend schlicht ignoriert. Wir wurden abgespeist mit Phrasen und von einer wirklichen Bürgerbeteiligung kann keine Rede sein“.

Berufsfischer fordern Einschränkung der Schleppangelei

Andreas Nitschke, 2. Vorsitzender des BAC ergänzt: „Es ist ganz offensichtlich, dass die Beschränkungen der Schleppangler den Fischern als Gegenleistung dafür dienen sollen, dass sie selbst Federn lassen mussten. Es wurde teils recht offen kommuniziert, dass der Ausgangspunkt Forderungen der Landangler waren, dass Fischer zukünftig mit ihren Stellnetzen einen Mindestabstand von Land einhalten sollen. Landanglern ist der Zugang zum freien Wasser häufig durch Stellnetze zugepflastert und die Hobbyausübung wird unmöglich. Fischer sollen nun als Neuerung in der KüVFO mit ihren Netzen auf gerade mal 16% der Küstenlinie Mecklenburg-Vorpommerns einen Abstand von 200 m zum Land einhalten. Im Gegenzug haben die Fischer eben die Einschränkung der Schleppangelei gefordert.“

Für Andreas Nitschke und den vielen in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Angelfans und den Tausenden Angeltouristen, die jährlich die Küstenangelerlaubnis des Landes lösen, ist dies inakzeptabel. „Wir haben lange versucht, konstruktiv an einer sinnvollen, Ziel führenden Lösung mitzuwirken. Das konstante Ignorieren faktischer Argumente, die eindeutig gegen ein solches Schleppangelverbot sprechen, zwingt uns indes, andere Wege zu beschreiten. Eine Aufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Abteilung im Ministerium ist eingereicht, der Petitionsbeauftragte des Landes informiert und unsere rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen einer Normenkontrollklage werden geprüft“. Vom zuständigen Landesanglerverband erfahren die Bootsangler übrigens keine spürbare Unterstützung. Was auf Grund einer eklatanten Interessenkollision wenig verwundert: In Mecklenburg-Vorpommern haben die Vertretung der Angler (LAV) und die der Berufsfischer (LFV) den gleichen Geschäftsführer, Axel Pipping.

Trotzdem hofft man noch auf die Einsicht der Behörden. Andreas Weber: „Der verantwortungsvolle Umgang mit den Ressourcen der Natur erfordert ein professionelles Miteinander. Jeder muss bereit sein, wo nötig auch vertretbare Einschnitte zu akzeptieren. Andererseits sollten wir in einem ohnehin schon überregulierten Land unnütze Beschränkungen verhindern, deren Überwachung zusätzlich Kräfte bindet, die besser eingesetzt werden könnten.“

Boots-Angler-Club e.V.

Calvinweg 1, 23568 Lübeck

www.bootsanglerclub.de

Geschäftsführender Vorstand: Andreas Nitschke, andreas.nitschke@bootsanglerclub.de

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