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WWF fordert Aal-Fangverbot auch für Angler

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In einer Pressemitteilung vom 4. November fordert die Umweltstiftung WWF ein Fangstopp für Aale – für Berufsfischer und Angler.

05.11.2009

In den Niederlanden, Schweden und Norwegen wurde die Aal-Entnahme durch Angler bereits verboten. Hier die Pressemitteilung der World Wide Fund for Nature (WWF): Der Europäische Aal steht kurz vor dem Aussterben. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat heute dringend einen maximalen Schutz des Aals in allen Entwicklungsstadien empfohlen. Als Konsequenz fordert der WWF eine Schließung jeder Aal-Fischerei. Die Jungtierpopulation ist seit den achtziger Jahren auf ein bis neun Prozent ihrer Größe geschrumpft. Selbst bei Inkrafttreten eines sofortigen Fangstops wird es nach wissenschaftlichen Prognosen 60 bis 100 Jahre dauern, ehe sich der Aalbestande erholt, da es zuwenig fortpflanzungsfähige Tiere gibt. Überfischung ist die Hauptbedrohung für das Überleben des Aals. Allein in Deutschland wurden 2008 fast 2.400 Tonnen Aal verzehrt. Zu Beginn der Aalsaison appelliert der WWF aufgrund des dramatischen Niedergangs des Gesamtbestands an Verbraucher und Politik. „Jeder Aal auf dem Teller gefährdet das Überleben der gesamten Art. Dabei ist es gleichgültig ob die Tiere in kommerzieller oder Sportfischerei gefangen werden. Es darf keine Ausnahmen mehr geben, wenn wir diesen Fisch nicht ausrotten wollen“ sagt Cathrine Zucco, WWF-Fischereiexpertin. Auch Aal aus Aquakultur sei keine Alternative, da hierfür Jungtiere, die sogenannten Glasaale, dem Wildbestand entnommen werden und keine Chance bekommen, sich fortzupflanzen. „Aalzucht ist lediglich Aalmast – jedes entnommene Jungtier fehlt dem Arterhalt“ so Catherine Zucco weiter. Auch Besatzmaßnahmen, bei denen Aale als Jungfische gefischt, aufgezogen und als ältere Tiere in Flüsse eingesetzt werden, werden von Wissenschaftlern kritisch beurteilt. Es ist ungewiss, ob diese Tiere den Weg zu ihren Laichplätzen in der Sargassosee finden. Gerade der Glasaal steht unter hohem kommerziellen Druck: Die Preise für ein Kilo – das entspricht circa 3000 Fischen – liegen bei 600 bis 650 Euro, mit Preisspitzen von bis zu 1.000 Euro. Glasaale werden hauptsächlich in Frankreich, Spanien und Portugal für den asiatischen Markt gefangen. Auch Deutschland importiert Glasaal für die kommerzielle Aalproduktion in Aquakulturen zum Verzehr oder für Besatzmaßnahmen. Aufgrund seines komplexen und von langen Wanderungen geprägten Lebenszyklus ist der Aal doppelt bedroht: Neben der Fischerei stellen auch Flussbebauungen wie Dämme, Wehre und Turbinen tödliche Hindernisse auf der Wanderung durch Europa dar. Aale schlüpfen in der Sargassosee und durchqueren in einer 5.000 Kilometer langen Wanderung den Atlantik. Als 7 cm lange Glasaale erreichen sie nach circa drei Jahren Europa, wandern die Flussmündungen hinauf, wo sie im Süßwasser 10-20 Jahre bis zur Geschlechtsreife heranwachsen. Um sich ein einziges Mal im Leben zu reproduzieren, kehren die adulten Aale durch Flüsse und Atlantik in die Sargassosee zurück, wo sie nach dem Ablaichen

sterben. -wwf-

 

Zur Forderung, den Aalbestand durch eine Einschränkung der Sportfischerei zu schützen, erklärte die Fischereiexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan am 5. November:

Hobbyangler nicht verantwortlich für Rückgang der Aalbestände

Der europäische Aal ist in seinem Bestand gefährdet. Das ist lange bekannt. Deshalb wurde unter der deutschen Ratspräsidentschaft in der EU die „Verordnung mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals“, (EG Nr. 1100/2007) verabschiedet. Der Schutz des Europäischen Aals muss dort ansetzen, wo die Gefährdung am größten ist: Das ist der Export der Glasaale nach China, ihr Verzehr als Delikatesse in Spanien und Frankreich sowie der Verbau der Flüsse und das Häckseln der Aale in Wasserkraftanlagen. Deshalb verpflichtet die EU-Verordnung die Länder der EU, die Abwanderung der laichreifen Blankaale so zu verbessern, dass mindestens 40% Nordsee und Atlantik erreichen. Weiter sollen mindestens 60% des Glasaalaufkommens für den Gewässerbesatz zur Verfügung stehen. Wer jetzt den Hobbyanglern den Aalfang verbieten will und meint, damit den Sündenbock benannt zu haben, hat die wirklichen Probleme nicht erkannt. Die Sportfischer schützen durch Gewässerpflege und Aalbesatz die Aal-Bestände und müssen bei ihrer Arbeit unterstützt statt behindert werden. Ihnen das Angeln von Aalen zu verbieten, wird auch dazu führen, dass sie weder Aalbesatz noch die Renaturierung von Gewässern durchführen werden. Im Übrigen fischt der Kormoran in etwa die gleiche Menge an Fisch wie Hobbyangler und Berufsfischer gemeinsam den Gewässen entnehmen, (s. Antrag „Fischartenschutz fördern – vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagament“, BT-Drs. 16/3098) Oberste Priorität zum Schutz des Aals muss deshalb eine Umrüstung von Wasserkraftwerken und ein Umdenken bei der Förderung von wenig effizienten, für den Aal aber tödlichen Kleinwasserkraftanlagen haben. Auch muss das Aalmanagement konsequent durchgeführt werden. Die Stromerzeugung in Wasserkraftanlagen wird in Deutschland durch das Energieeinspeisungsgesetz (EEG) gefördert. Wasserkraftanlagen an Strömen wie Elbe oder Weser sind jedoch nur zu rechtfertigen, wenn durch Schutzmaßnahmen wie Fischtreppen, Fischpässe, Rechen zum Versperren des Turbinenkanals ein sehr hoher Anteil die Anlagen lebend und unverletzt passieren kann. Hier wollen wir die Ökobilanz verbessern. 90% des Stroms wird in den 355 Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 Megawatt produziert, die restlichen zehn Prozent in 7 345 Kleinanlagen, (.s. kleine Anfrage: Maßnahmen gegen das Aalsterben, verbesserte Bedingungen für die Aalwanderung“, BT-Drs. 16/12874). Angesichts des extrem geringen Beitrags dieser Anlagen zur Energieversorgung und den hohen ökologischen Schäden, die der Gewässerverbau verursacht, sollte das EEG hinsichtlich der Förderung von Strom aus Wasserkraftanlagen novelliert werden. Es darf kein weiterer Anreiz zum Aus- und Neubau dieser kleinen Wasserkraftanlagen geschaffen werden. Die Minderung der Mortalität der Blankaale hat im Interesse des Artenschutzes Vorrang vor der Stromproduktion in kleinen Wasserkraftanlagen. Es ist unglaubwürdig, den Artenrückgang zu beklagen und gleichzeitig Maßnahmen über das EEG zu fördern, die den Artenschwund verstärken, den Lebensraum für wandernde Tierarten einschränken. Von den Wasserkraftanlagen sind in ähnlicher Weise wie der Aal andere wandernde Fischarten wie Lachs, Stör, Flussneunauge und andere Wasserlebewesen betroffen. -pm-

 

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