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Schleppen erlaubt

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Auf folgenden Gewässern der mecklenburgischen Seenplatte ist das Schleppangeln vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2006 erlaubt: Müritz, Plauer See, Kölpinsee, Fleesensee und Feißneck-See.

21.04.2006

Auf dem Tollensee darf in diesem Jahr noch vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschleppt werden. Voraussetzung ist an allen genannten Gewässern der Erwerb der Schleppangelkarte. Sie kostet am Tag 10, in der Woche 15 und im Jahr 150 Euro. Zudem muss man im Besitz einer gültigen Angelberechtigung für das jeweilige Revier sein. Erlaubt sind maximal zwei Ruten mit jeweils einer Anbissstelle.

Nähere Infos erhalten Sie bei der Fischerei Müritz-Plau GmbH, Eldenholz 42, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/1534-14, Internet: ww.mueritzfischer.de. -red-

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