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Mehr Schutz für den Lachs im Rhein

1919


Springender Lachs am Siegwehr bei Buisdorf.
Springender Lachs am Siegwehr bei Buisdorf.
Siegmündung bei Mondorf
Die Siegmündung in den Rhein bei Mondorf. Bei Niedrigwasser sammeln sich hier die Lachse, um bei steigendem Wasser in die Sieg aufzusteigen. Angler hatten hier verbotenerweise im vergangenen Herbst den Lachsen nachgestellt.

Bezirksregierung Köln hat Schongebiete an der Sieg- und Wuppermündung ausgewiesen.

13.04.2010

Der Lachs wird im Rhein künftig besser geschützt sein als in der Vergangenheit. Die illegalen Lachsfänge durch Angler, die im Herbst letzten Jahres an der Siegmündung negativ auffielen, haben nun ordnungsrechtliche Konsequenzen gefunden: Die Kölner Bezirksregierung hat per Verfügung große Flächen an den Lachsflüssen Sieg und Wupper im Mündungsbereich unter Schutz gestellt. Hier gilt künftig ein generelles Angelverbot in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember jeden Jahres. Die Verfügung trat am 30. März 2010 in Kraft. In der Vergangenheit hatten Angler den Lachsen an den Flussmündungen gezielt nachgestellt. Lachse steigen im Herbst aus dem Meer in die Flüsse auf, um in ihre Laichgebiete in den Nebenflüssen des Rheins zu schwimmen. Die aufsteigenden Lachse sammeln sich im Rhein an den Mündungen der Nebenflüsse, bevor sie bei steigendem Wasserstand in diese aufsteigen. Der Rheinische Fischereiverband hat das Problem erkannt und durch Kontrolleure die Aufsicht an den betreffenden Rheinstrecken massiv verstärkt. Diese konnten das illegale Treiben der schwarzen Schafe aus der Anglerschaft aber nicht verhindern. In einer Presseerklärung stellt die Bezirksregierung klar, das grundsätzliche jede Entnahme eines Lachses aus dem Wasser illegal ist. Beim Lachs handelt es sich um eine so genannte FFH-Art (Flora-Fauna-Habitat-Art), die nach dem Landesfischereigesetz in Nordrhein Westfalen ganzjährig unter Schutz gestellt ist. „Lachse dürfen also nicht geangelt werden, andernfalls handelt es sich um Fischwilderei, die mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann“, stellt die Bezirksregierung klar. Abschließend heißt es in der Presseerklärung: “ Durch das generelle Angelverbot in der kritischen Zeit werden künftig sowohl gezielte wie auch unbeabsichtigte Lachsfänge ausgeschlossen, so dass die rückkehrenden Lachse ohne unnötigen Stress oder körperlichen Schäden zu ihren Laichgründen in der Sieg gelangen können.“

Pressemitteilung zum neuen Fischschonbezirk an der Siegmündung

Pressemitteilung zum neuen Fischschonbezirk an der Wuppermündung…

-Horst Stolzenburg-

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