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Mecklenburg-Vorpommern: Landtag novelliert Fischereigesetz

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Angler aus anderen Bundesländern müssen für die Traumreviere in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig die Fischereiabgabe entrichten, auch wenn sie diese bereits in ihrem Bundesland gezahlt haben. Symbolbild: Redaktion
Angler aus anderen Bundesländern müssen für die Traumreviere in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig die Fischereiabgabe von 10 Euro entrichten, auch wenn sie diese bereits in ihrem Bundesland gezahlt haben. Symbolbild: Redaktion

Das Online-Zugangsgesetz habe die Änderung, die am 10. Juli 2024 beschlossen wurde, nötig gemacht, erklärt der für die Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Wesentliche Ziele des Gesetzes sind: Fischbestände schützen, den Fischereischein standardisieren, die Fischereiabgabe gerecht ausgestalten und die Entbürokratisierung vorantreiben. Dabei handelt es sich nicht um eine große Novelle, viel mehr um eine zweckentsprechende Anpassung. Gleichwohl kommen damit auf mein Ministerium weitere Aufgaben zu. Denn quasi im Paket werden nachfolgend die Küstenfischereiverordnung novelliert, die Binnenfischereiverordnung neu gefasst und Anpassungen in der Fischereischein- und der Fischereischeinprüfungsverordnung auf den Weg gebracht. In diesem Zusammenhang soll auch eine Positivliste zur Bestimmung der einheimischen Fischarten in den Binnengewässern veröffentlicht werden, um die gesetzliche Definition des heimischen Fischbestands zu konkretisieren. Dazu stelle ich fest – darüber gab es ja Diskussionen: Der Karpfen gilt in MV als heimisch, da diese Art derzeit als auch in geschichtlicher Zeit ein zumindest regionales Verbreitungsgebiet in M-V hatte. Und damit kann er selbstverständlich auch besetzt werden. Schließlich wird es zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht wohl noch einer neuen Verordnung zum Umgang mit so genannten invasiven Arten in der Aquakultur bedürfen.“

Angler aus anderen Bundesländern werden zur Kasse gebeten

„Positiv möchte ich an dieser Stelle auch hervorheben, dass im Rahmen dieses Gesamtprozesses durch die Länder die Chance ergriffen wurde, deutschlandweit abgestimmte vereinheitlichte Regelungen zu schaffen. Wir haben mit Blick auf andere Länder allerdings auch eine Änderung bei der Fischereiabgabepflicht neu aufgenommen. Schon jetzt müssen alle Angler in Schleswig-Holstein und Hamburg eine solche Abgabe zahlen, auch diejenigen, die sie schon in ihrem Heimatland entrichtet haben. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen als den einwohnerreichsten Ländern ist dies nun ebenfalls vorgesehen. Da ist es für Mecklenburg-Vorpommern – auch angesichts der weiter rückläufigen Einwohnerzahl, wie der Zensus gerade erst gezeigt hat – nur Recht und billig, dies genauso zu praktizieren. Denn immerhin kommt nur die in Mecklenburg-Vorpommern erbrachte Abgabe auch hier zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege unserer heimischen Gewässer zum Einsatz. Getrennt haben wir uns von dem Vorschlag einer dezidierten Regelung zum Einsatz von Setzkeschern. Die Debatte darüber ergab, dass keine hinreichend konsistente Rechtslage aus Tierschutzsicht vorliegt, auf die man rechtsicher aufbauen könnte.“

Vereinfachung beim Fischereischein

„Was wir nunmehr hoffentlich auch gesichert haben: Zukünftig bedeutet der Umzug in ein anderes Bundesland für Angler nicht mehr, dass sie die Fischereischeinprüfung nochmals ablegen und neue Dokumente beantragen müssen. Dies ist auch ein Beitrag zur viel beschworenen Entbürokratisierung. Und weil dafür moderne Dokumente – demnächst in Scheckkartenformat, irgendwann auch auf dem Smartphone – verfügbar sein sollen, verzichten die Länder künftig auf Passfotos und Adresseintragungen. Dann kann ein Angler, der seinen Wohnsitz zum Beispiel nach MV verlegt, seinen Fischereischein aus einem anderen Bundesland weiternutzen, muss ihn nicht einmal umtauschen, sich nur neu registrieren.

In der Folge ergab sich die kritisierte Regelung, dass auch Jugendliche sich mit einem geeigneten Lichtbilddokument ausweisen müssen, wenn sie alleine angeln gehen. Wir wollen gerne, dass Jugendliche das auch in Zukunft alleine tun dürfen, müssen zugleich aber sicherstellen, dass der Junge oder das Mädchen auch wirklich der- oder diejenige ist, die eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat … dies übrigens bestenfalls im Rahmen des Projektes ANGELN macht SCHULE“, erklärte Minister Backhaus.

-Pressemitteilung Ministerium für Landwirtschaft, Mecklenburg Vorpommern-

Neues Landesfischereigesetz beschlossen

Am Mittwoch hat der Landtag MV das neue Fischereigesetz in zweiter Lesung beschlossen. Hierzu erklärt der fischereipolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michel Schiefler:

„Mit dieser Novelle erhält das Fischereirecht in MV das passende Update. Künftig müssen Angler nicht mehr den großen, sperrigen Fischereischein mit sich herumtragen, wenn sie angeln gehen wollen. Hierfür reicht künftig eine Karte im EC-Format. Darauf werden alle nötigen Daten gespeichert und können per Smartphone vom Kontrolleur ausgelesen werden.

Weiterhin sorgen wir dafür, dass angehende Angler künftig in MV eine praktische Prüfung ablegen können auf Wunsch. In den vergangenen Jahren ist der Bedarf nach praktischer Ausbildung mit Angel und Kescher gestiegen. Anders als in Bayern, wo die Praxisprüfung Pflicht ist und die Kosten für den Fischereischein somit deutlich höher sind, können junge Angler bei uns künftig entscheiden, ob sie diese Prüfung ablegen wollen.

Zudem ergreifen wir viele weitere Maßnahmen, um unsere heimischen Tiere wie den Karpfen noch besser zu schützen und die Gewässerpflege zu verbessern. Ich bin froh, dass wir mit vielen kleinen Anpassungen das Angeln in MV stärken werden.“

-Pressemitteilung SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern-

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