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Der Flussbarsch wird Fisch des Jahres 2023

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Der Flussbarsch (Perca fluviatilis) ist Fisch des Jahres 2023. Bild: DAFV, Olaf Lindner

Der Flussbarsch (Perca fluviatilis) wurde vom Deutschen Angelfischerverband e.V. gemeinsam mit dem Verband Deutscher Sporttaucher e.V. und der Gesellschaft für Ichthyologie e.V. zum Fisch des Jahres 2023 gewählt.

Der Flussbarsch ist eine in Fließ- und Stillgewässern in Eurasien weit verbreitete Art, die nur geringe Ansprüche an die Struktur und Qualität ihrer Umgebung stellt. Barsche besiedeln daher auch schnell neu entstandene Gewässer wie Baggerseen oder Tagebaurestlöcher. Der Flussbarsch ist einer der farbenfroheren Fischarten in unseren Gewässern. Eine gelblich-grüne Grundfärbung mit schwarzen Querbinden, zwei Rückenflossen, von denen die erste stachelig ist und am Ende einen schwarzen Fleck hat, kennzeichnen die Art. Die restlichen Flossen sind rot. Als Jungfisch sind Barsche oft im Schwarm unterwegs, später werden große Exemplare Einzelgänger. Ihre Eier legen Barsche zwischen März und Juni an Pflanzen in langen Laichbändern ab.

Bis zu 60 cm lang

Die Larven wachsen rasch und nehmen Zooplankton als Nahrung auf. Im Durchschnitt stellen Barsche bei einer Körperlänge von 12 cm ihre Nahrungspräferenz auf Fische um. Interessanterweise nehmen manche Barsche sehr schnell Fischlarven als Nahrung an. Diese eiweißreiche Kost sorgt für ein schnelleres Wachstum, sodass es deutliche Größenunterschiede bei gleichaltrigen Individuen im Gewässer geben kann. Barsche können bis zu 60 cm lang und 4,8 kg schwer werden. Exemplare von mehr als 40 cm gelten aber als groß, solche über 50 cm sind sehr selten.

Jagen im Schwarm

Barsche haben eine große Bedeutung bei der Regulation der Nahrungskette in Gewässern. Bei einem guten Nahrungsangebot stellen sie schnell auf Fischnahrung um und dezimieren die Weißfischbrut. Ist das Angebot an Nährtieren gering, neigt auch der Barsch zur Kleinwüchsigkeit. Barsche ziehen in ihrem Lebensraum umher und sind nicht standorttreu. Sie jagen oft im Schwarm. Aufgrund ihrer geringen Ansprüche an ihren Lebensraum besiedeln Barsche schnell neu entstandene anthropogene Gewässer wie z.B. Baggerseen. Auch in den großen Schifffahrtskanälen stellen Barsche oft einen Großteil der Fischbiomasse.

Durch hohe Wassertemperaturen gefährdet

Stellvertretend steht der Flussbarsch für die allgemeine Gefährdung unserer Fischfauna, was zunehmend auch die häufigeren Arten betrifft. Die extremen Dürreperioden der letzten Jahre haben viele kleinere Bäche und Teiche austrocknen lassen, Phasen mit viel zu hohen Wassertemperaturen und dadurch bedingten Sauerstoffmangel werden häufiger. Insbesondere über die Dokumentation des Vorkommens häufiger und auch von Laien gut bestimmbaren Arten wie dem Flussbarsch können wichtige Daten zum Biodiversitätswandel erhoben werden.

Beliebter Ziel- und Speisefisch

Flussbarsche sind aufgrund ihres grätenarmen, festen Fleisches beliebt als Speisefisch und haben eine große Bedeutung als Zielfisch in der Angelfischerei. Sie lassen sich auch von der beruflichen Binnenfischerei gut vermarkten. Die meisten Angler schätzen die Art und verwerten gefangene Fische. Da die nachgefragten Mengen an Flussbarschen von der Fischerei kaum zur Verfügung gestellt werden können, wird er seit einigen Jahren vor allem in Osteuropa auch in Aquakulturbetrieben produziert. Die Mengen steigen, sind aber noch verhältnismäßig klein. Durch seine ausgedehnte Verbreitung steht der Barsch wie kaum eine andere Art für die Möglichkeit des Verzehrs heimischer Süßwasserfische aus lokalen Gewässern.

Barsch und Fischereirecht

Historisch betrachtet hat der Flussbarsch Bedeutung für die Entstehung von fischereirechtlichen Regelungen. Am Bodensee fiel Ende des 18. Jahrhunderts auf, dass die Bestände der Barsche stark abgenommen hatten, was unter anderem darauf zurückgeführt wurde, dass zu viele Jungfische gefangen und als so genannter „Hürling“ auf den Märkten verkauft wurde. Um die Bestände zu schonen, wurden im Rahmen der „Bregenzer Übereinkunft“ von 1893 Schonzeiten und Schonmaße für einzelne Fischarten festgesetzt. Die Bregenzer Übereinkunft ist der älteste bekannte internationale Fischerei-Vertrag, der heute noch gültig ist.

-Pressemitteilung DAFV-

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