ANZEIGE

Neuer Bewirtschaftungsplan für den Rhein

1874
Typische Rheinlandschaft mit Pappelreihe. Bild: S. Schulte-Kellinghaus/IKSR

Zum dritten Mal seit 2009 hat die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) einen Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Rhein veröffentlicht.

Der Plan gibt einen Überblick über den Zustand des Rheins und seiner größten Nebenflüsse sowie des dazugehörigen Grundwassers und fasst zusammen, welche Maßnahmen die Staaten im Zeitraum 2022-2027 ergreifen werden, um den guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Im Vergleich zum Zeitraum 2016-2021 zeigt sich eine leichte Verbesserung. Es sind weiterhin erhebliche Anstrengungen nötig, um weitere Fortschritte zu erzielen.

Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) erstellen die Staaten im Rheineinzugsgebiet gemeinsam alle sechs Jahre einen Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Rhein, die den Rhein und alle Nebenflüsse mit einem Einzugsgebiet von über 2.500 Quadratkilometern umfasst. Auch die Nicht-EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein haben sich an der Erarbeitung beteiligt.

Der Bewirtschaftungsplan 2022-2027 wurde – nach einer sechsmonatigen Öffentlichkeitsbeteiligung von April bis Oktober 2021 – am 22. März 2022 unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.iksr.org/de/eu-richtlinien/wasserrahmenrichtlinie/bewirtschaftungsplan-2021-1

10 % der Oberflächengewässer im guten ökologischen Zustand

Bis spätestens 2027 sollte – im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie – für alle Gewässer der gute Zustand erreicht sein. Dazu werden der Rhein und seine Nebenflüsse in Abschnitte, die sogenannten Oberflächenwasserkörper, unterteilt und für diese wird eine Bewertung vorgenommen. Die neuesten Ergebnisse zeigen, dass sich in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein derzeit 10 % der größeren Gewässer in einem guten ökologischen Zustand befinden. Dies ist eine Verbesserung um 7 Prozentpunkte gegenüber 2016.

Verbesserungen bei der Fischfauna

Der ökologische Zustand wird vorrangig durch verschiedene Bio-Indikatoren bestimmt. Verbesserungen gab es beispielsweise bei der Fischfauna im Mittelrhein sowie bei den wirbellosen Kleinstlebewesen im Niederrhein, dem so genannten Makrozoobenthos. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass bei der Gesamtbewertung des Zustands das sogenannte „One-out-all-out-Prinzip“ der Wasserrahmenrichtlinie zum Tragen kommt. Der Zustand wird vom jeweils schlechtesten Indikator bestimmt. Verbesserungen, die bei einzelnen biologischen Qualitätskomponenten festzustellen sind, spiegeln sich daher in der Gesamtbewertung nicht wider. Daher werden die Bio-Indikatoren in den Karten im Bewirtschaftungsplan auch einzeln dargestellt.

Für das Jahr 2027 wird prognostiziert, dass ein Drittel der Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand erreichen soll.

Besseres Bild beim Grundwasser

Ein besseres Bild zeigt sich beim Zustand des Grundwassers, obwohl das Grundwasser, zum Teil bedingt durch sehr lange Verweilzeiten, träge auf Veränderungen reagiert und es somit länger dauert, bis bereits umgesetzte Maßnahmen ihre positive Wirkung entfalten. Bei der Bewertung des Zustandes wird nach Menge und Qualität des Grundwassers unterschieden.

Bereits heute befinden sich 97 % der Grundwasserkörper in einem guten mengenmäßigen Zustand. 75 % werden hinsichtlich ihrer Qualität als gut eingestuft; dies ist ein Plus von 8 Prozentpunkten gegenüber 2016. Bis 2027 soll der Anteil der Grundwasserkörper in einem guten qualitativen chemischen Zustand auf knapp 80 % ansteigen.

Es wurden in den letzten 6 Jahren von den Staaten im Rheineinzugsgebiet zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Gewässer ergriffen. Beispiele hierfür sind die Eröffnung mehrerer großer Fischpässe, die Teilöffnung der Schleusen im Haringvlietdamm 2018, die Renaturierung von Flüssen und Bächen im Einzugsgebiet, die Wiederherstellung von Flussauen sowie die Reduktion von Wasserverschmutzungen.

Die Gewässer sind seit Jahrhunderten vom Menschen verändert und belastet worden. Daher sind weitere Maßnahmen erforderlich, die im Bewirtschaftungsplan der IKSR erläutert werden und im Detail den nationalen Bewirtschaftungsplänen entnommen werden können.

-Pressemitteilung IKSR-

ANZEIGE
Abo Fisch&Fang