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Zanderschutz in Hamburger Gewässern

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Bild: Henning Stilke
Hamburger Hafen: Während der Zanderschonzeit ist dort neuerdings die Angelei mit Kunstködern und totem Köderfisch verboten. Bild: Henning Stilke

Während der Zanderschonzeit vom 1. Januar bis 15. Mai ist künftig in den Hamburger Gewässern das Angeln mit toten Köderfischen und Kunstködern verboten.

Eine Ausnahme besteht nur für den unmittelbaren Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms. In anderen Abschnitten der Elbe, wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern, darf während der Zanderschonzeit nicht mehr mit Kunstködern oder Köderfischen geangelt werden. Zudem dürfen Berufs- und Nebenberufsfischer während der Zanderschonzeit keine Stellnetze mehr ausbringen.

Die BWVI als Oberste Fischereibehörde Hamburgs will mit der neuen Regelung den Zanderbestand nachhaltig sichern. Nur durch den Schutz der Winterlager und Laichgebiete sei der Erhalt und eine langfristige Reproduktionsmöglichkeit der Zanderpopulation sicherzustellen.

Das Angeln auf Friedfische und die Verwendung von Kunstködern und toten Köderfischen außerhalb der Winterlager im unmittelbaren Strömungsbereich der Elbe bleibt gestattet.

-pm-

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