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Turbinen gefährden Lachs-Ansiedlung

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Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Ein Großteil der mühsam aufgezogenen Jung-Lachse werden im Rhein-System ein Opfer von Wasserkraft-Anlagen.

Wie die „Internationale Kommission zum Schutz des Rheins“ (IKSR) mitteilte, gefährden zahlreiche Wasserkraft-Anlagen in den Rhein-Nebenflüssen das Wiederansiedlungs-Programm des Lachses. Dies belegt ein Bericht der IKSR vom 8. Juli 2004.

Erschreckendes Ausmaß

Oft werden flussabwärts wandernde Fische – also auch Junglachse – bei der Turbinen-Passage von Wasserkraft-Werken verletzt oder getötet. Je nach Turbinen-Typ verenden zwischen fünf und 100 Prozent der abwandernden Fische durch die Stromerzeugung aus Wasserkraft. Denn häufig folgt eine Vielzahl von Wasserkraft-Anlagen in den Fließgewässern hintereinander.

„Roter Strom“ aus Wasserkraft

Eine Zählung der IKSR ergab, dass im Rhein-System etwa 2000 Wasserkraft-Anlagen betrieben werden. Über 90 Prozent liegen an den Oberläufen der Nebenflüsse und erzeugen nur wenig Strom. Dort liegen aber die Laichplätze und Kinderstuben der Lachse und vieler weiterer Fischarten.

Die IKSR fordert, dass die Schäden durch existierende Wasserkraft-Anlagen deshalb zum Schutz der Fisch-Bestände auf ein vertretbares Maß begrenzt werden müssen. Eine zusätzliche Gefährdung durch den Bau neuer Kleinwasserkraft-Anlagen auf diesen Strecken sollte unbedingt vermieden werden. Besonders schädliche Anlagen sollten sogar stillgelegt werden.

2.500 Lachse kehrten zurück

Bis zu einer sich selbst erhaltenden Lachspopulation im Rhein ist es noch ein sehr weiter Weg. Seit vielen Jahren betreiben die Mitgliedstaaten der IKSR (Schweiz, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande) die ökologische Wiederherstellung der Wanderfisch-Gewässer im Rhein-Einzugsgebiet mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand.

Die Anstrengungen zeigen Erfolge: Bis Anfang 2004 kehrten etwa 2.500 erwachsene Lachse in das Rhein-System zurück! Doch damit die Jung-Lachse auch unbeschadet abwandern können, muss die Wasserkraft-Gewinnung auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden.

Info: Den Kurzbericht der IKSR können Sie sich unter dem Beitrag als pdf-Datei herunterladen.

Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), Postfach 200 253, D-56002 Koblenz, www.iksr.org.

-tk-

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