Ein trauriger Tag für die Küstenfischerei! Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks unterschreibt zwei Tage vor der Bundestagwahl still und heimlich die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt“ sowie für fünf weitere Gebiete in der deutschen Nord- und Ostsee.
Mit der Veröffentlichung der Verordnung am 27. September 2017 im Bundesanzeiger gilt das Angelverbot in Teilen des Fehmarnbelts.
Bis heute fehlt eine nachvollziehbare wissenschaftliche Begründung für das Angelverbot. Wie sagte es Holger Ortel, Präsident des Deutschen Fischereiverbandes und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der SPD auf der Anglerdemo 2.0: „Das ist unanständig. Das macht man nicht, Frau Barbara Hendricks.“
„Wir haben dieses zur Kenntnis genommen. Ideologie hat gegenüber der Vernunft gesiegt. Jetzt gilt unsere ganze Anteilnahme den ohne Not in ihrer Existenz bedrohten Familien an der strukturschwachen deutschen Küste.“, so Lars Wernicke vom Organisationsteam Anglerdemo.
Der Angeltourismus an der deutschen Küste steht jetzt vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Betriebe werden die nächsten Monate nicht überstehen. Hunderte von Arbeitsplätzen gehen verloren. Die Küste verliert einen weiteren Teil ihres maritimen Erbes.
„Wir werden die willkürliche Entscheidung von Frau Barbara Hendricks nicht akzeptieren und weiter für das Meeresangeln und die betroffenen Familien kämpfen“, so Lars Wernicke. „Das Ende der deutschen Hochseeangelfahrt wird ewig mit den Namen Barbara Hendricks, Bettina Hagedorn und Jochen Flasbarth verbunden sein!“
Lars Wernicke
Fehmarn, den 27. September 2017
Weitere Informationen unter:
Die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums:
Sechs neue Meeresnaturschutzgebiete in Nord- und Ostsee
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das ist ein wichtiger Fortschritt für den Meeresnaturschutz in Deutschland. Mit den Verordnungen werden wichtige Arten wie Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe endlich wirksam geschützt. Auch wertvolle Lebensraumtypen wie Sandbänke oder Riffe werden nun vor Zerstörung oder Beeinträchtigungen bewahrt. Bei der Erarbeitung der Regelungen haben wir selbstverständlich auch die Belange der Nutzerseite einbezogen und insgesamt ein ausgewogenes Schutzniveau erreicht.“
Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern.
In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein Baggergut eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und auch keine künstlichen Inseln errichtet werden. Wer in diesen Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze abbauen oder unterseeische Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich beeinträchtigt.
Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.
Beschränkungen für die Berufsfischerei in den Schutzgebieten werden derzeit parallel auf Ebene der Europäischen Union erarbeitet, die für das Fischereimanagement zuständig ist.
-pm-