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Schweizer müssen zur Angelprüfung

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Der schweizerische Bundesrat hat am 30. August eine Änderung der Fischereiverordnung beschlossen: Ab 2009 müssen Angler einen Sachkundenachweis vorweisen können.

31.08.2006

Verlangt wird ein Kursbesuch, in dem die Bestimmung von Fischarten und die tierschutzgerechte Behandlung des Fangs vermittelt wird. An diese gesetzlichen Mindestanforderungen des Bundes können die einzelnen Kantone noch weitere, eigene Ausbildungsmodule anhängen. So können Lehrgang und Prüfung auf spezifische, regionale Bedürfnisse ausgerichtet werden. Bereits heute ist eine Anglerprüfung in sieben Kantonen Pflicht, in 23 Kantonen wird sie auf freiwilliger Basis angeboten. Die Befürchtung, dass eine gesetzliche Ausbildungspflicht zu einer Verminderung der Nachfrage nach Fischereikarten führt, konnte in diesen Kantonen nicht bestätigt werden. Der Umfang der Ausbildung wird zur Zeit noch von einer Arbeitsgruppe mit Vertreter des Bundes, der Kantone und des Schweizerischen Fischereiverbandes erarbeitet. Zudem werden in der neuen Fischereiverordnung die bisher bestehenden Schonmaßnahmen für Hecht und Barsch aufgehoben. Der Roi du Doubs – eine bedrohte Barschart (Zingel asper)- und die Nase sind neuerdings in der ganzen Schweiz geschützt. -ah-

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