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Schleswig-Holstein: Geldbußen für Dorsch-Angler

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Der Landtag in Schleswig-Holstein hat am 26. September 2018 Geldbußen für Kutter-Angler beschlossen, die mehr als die bisher erlaubten fünf Ostseedorsche pro Angeltag entnehmen.

Pro zu viel entnommenen Dorsch muss zukünftig 35 Euro Strafe gezahlt werden, hinzu kommen ein Verwarngeld von 50 Euro und Gebühren in Höhe von 28,50 Euro.

Weiterer Beschluss: „Normalgewichtige“ Fische dürfen zukünftig im Einzelfall in Schleswig-Holstein zurückgesetzt werden. „Das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein nur auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist“, bleibt weiterhin verboten.

Weitere Informationen beim Landtag Schleswig-Holstein…  (Im Reiter „Dokumente“ finden Sie dort auch die Gesetzesänderungen im Wortlaut)

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