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Schleppangeln auf Lachs in der Ostsee bleibt erlaubt

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Angelboote im Hafen von Glowe auf Rügen. Die Angelfischerei ist ein wichtiger Sektor für Einkommen und Arbeitsplätze in den Küstengemeinden. Foto: DAFV, Olaf Lindner
Angelboote im Hafen von Glowe auf Rügen. Die Angelfischerei ist ein wichtiger Sektor für Einkommen und Arbeitsplätze in den Küstengemeinden. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Am 22. Oktober 2024 gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt, dass die Schleppfischerei auf Besatzlachse in der Ostsee nicht eingestellt wird.

Der DAFV und seine Partnerverbände aus der European Anglers Alliance (EAA) begrüßen diese Entscheidung.

„Zudem hat sich Deutschland erfolgreich für die Fortführung der Freizeitfischerei auf Lachs im bisherigen Umfang eingesetzt, so dass weiterhin ein Besatzlachs je Angler und Tag erlaubt bleibt.“ (Pressemitteilung BMEL 116/24 vom 22.10.2024)

Weiterhin ist die Entscheidung ein Segen für den Küstentourismus, da die Angelfischerei besonders in der touristischen Nebensaison Besucher anlockt. Stellvertretend seien hier Simrishamn in Schweden, Bornholm in Dänemark und Rügen in Deutschland, genannt.

„Die sozio-ökonomischen Werte die Anglerinnen und Angler zu bieten haben sind mittlerweile vielfältig veröffentlicht worden. Angeln wird in vielen Ländern der Welt als sogenannter „high-value low-impact“ Tourismus anerkannt. Entsprechend muss bei einem zukunftsgerechten Management der Angelfischerei in der Ostsee auf selektive Entnahmemöglichkeiten gesetzt werden. Die Angelfischerei auf Lachse ohne Fettflosse zu erhalten, ist entsprechend folgerichtig und zu begrüßen“, sagt der DAFV-Geschäftsführer Alexander Seggelke.

Sozioökonomischer Wert ausschlaggebend für Entscheidung?

Der sozioökonomische Wert der Angelfischerei wird bei politischen Entscheidungsprozessen oft übersehen.

In diesem Fall scheint jedoch die Kombination aus sozioökonomischem Wert und der geringen Auswirkung des Schleppangelns auf die Wildlachsbestände den Ausschlag für die Entscheidung des Ministerrats gegeben zu haben. Mark Owen, Präsident der EAA, bedankte sich für dieses Ergebnis und wies darauf hin, dass es wissenschaftlich erwiesen sei, dass das Schleppangeln keine Gefahr für die Wildlachsbestände darstelle.

Nur Besatzlachse ohne Fettflosse dürfen entnommen werden

Nur Besatzlachse, denen die Fettflosse entfernt wurde, dürfen beim Schleppangeln gefischt werden.

In vielen baltischen Flüssen mit Wasserkraftanlagen fehlen die notwendigen Aufstiegshilfen, über die Lachse zu ihren Laichgebieten wandern können. Daher werden Lachseier häufig in Aufzuchtanlagen erbrütet, durch die Entfernung der Fettflosse markiert und als Kompensation für die von den Wasserkraftunternehmen verursachten Schäden, wieder freigelassen.

Werden Wildlachse bei der Schleppfischerei in der Ostsee gefangen, werden sie von den Fischern freigelassen und können in ihre frei fließenden Heimatflüsse zurückkehren, um zu laichen.

Stellungnahme der deutschen Angelverbände zum Thema Schleppangeln auf Lachs

Positionspapier der European Anglers Alliance (EAA)

-Pressemitteilung DAFV-

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