Zwei Angler wurden im niedersächsischen Dannenberg zu Geldstrafen von 200 und 300 Euro verurteilt.
Das Urteil des Amtsgerichtes erging, weil die Angler ihre gefangenen Fische nicht waidgerecht getötet hatten.
Die beiden Dannenberger fischten im November vergangenen Jahres an der Jeetzel bei Hitzacker, als sie von Fischerei-Aufsehern kontrolliert wurden. Sie fanden in einem Eimer Rotaugen, die offenbar nicht vorschriftsmäßig betäubt und abgestochen worden waren, sondern im Behälter erstickten. Die Fischerei-Aufseher zeigten die beiden wegen Tierquälerei an.
-dk/tk–