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Positionspapier „Wasserkraft“ verabschiedet

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Durch Wasserkraft getötet
An nur einem Tag in der Weißen Elster in Thüringen im Kraftwerksrechen und Rechenreiniger getötete Fische.
Aal nach Turbinenpassage
Ein Aal nach Turbinenpassage in der Saale in Sachsen-Anhalt.

Am 8. März trafen sich die Delegierten des Deutschen Anglerverbandes zur Hauptversammlung in Berlin-Rahnsdorf.

18.03.2008

Mit besonderer Freude begrüßten die Delegierten unter den Ehrengästen Holger Ortel (MdB) in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes, Dr. Hubert Waldheim, Schatzmeister des Weltanglerverbandes C.I.P.S., sowie den Präsidenten des Sächsischen Landesfischereiverbandes Dr. Wolfgang Stiehler. In seinem Grußwort an die Delegierten betonte Holger Ortel die Notwendigkeit eines europäischen Kormoran-Managements, ging auf die Maßnahmen zur Erhaltung des Aals in unseren Fließgewässern ein und verwies auf die Risiken des forcierten Ausbaus von Kleinwasserkraftwerken. Ganz besonders würdigte er die enge Zusammenarbeit der Angler und Berufsfischer. Auf das vorliegende Positionspapier zur Wasserkraft verweisend, hob DAV Präsident Bernd Mikulin hervor, dass es nicht akzeptiert werden könne, wenn die Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Klimaprogramms gegen europäisches Recht verstößt. „Es kann nicht hingenommen werden, dass die Grünen ihre Klimapolitik um jeden Preis durchsetzen, ganz egal, ob dabei Fische zu Tausenden zerhäckselt werden. Es sei schon schlimm, dass in Deutschland der Naturschutz an der Wasseroberfläche aufhört!“ Einstimmig verabschiedeten die Delegierten der DAV-Hauptversammlung das Positionspapier „Wasserkraft“.

DAV-Positionspapier „Wasserkraft“:

„Bundesumweltministerium ignoriert Fischartenschutz?“ Mehr als ein Drittel der Süßwasserfische in Europa sind nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) vom Aussterben bedroht. Zu den bedrohten Fischen zählen vor allem der Aal und Meeresfische, wie Stör, Lachs, Meerforelle und andere europaweit geschützte Arten, die zur Reproduktion in die Flüsse wandern müssen. „Viele dieser Fischarten drohen auszusterben, ohne dass es – abgesehen von wenigen Spezialisten – jemand mitbekommt“, beklagt Sprecher Darwall die Situation. Wie recht er hat! Die flussabwärts gerichtete Fischwanderung und die unvermeidliche Schädigung aller Arten durch Kraftwerksrechen und Turbinen erfolgen hauptsächlich nachts und natürlich unter Wasser, wo kein tierschützender Aktivist dies sieht! Wasserkraftwerke, Wehre und Wasserentnahmen gefährden laut IUCN vor allem wandernde Fischarten. Es ist bekannt, dass nahezu alle in Flüssen lebenden aquatischen Arten auch von der Möglichkeit der Wanderung innerhalb des Flussgebietes abhängig sind. Sei es der Habitatwechsel zu den Jahreszeiten, der Entwicklungsstadien oder des zur Nachhaltigkeit unerlässlichen genetischen Austausches. Die von der IUCN gemachte Feststellung „Der Schwund der Artenvielfalt hat sich nicht verlangsamt, sondern beschleunigt.“ trifft in hohem Maße für die Fischfauna in der Bundesrepublik und dies trotz allgemein verbesserter Wasserqualität zu. Wir sehen ernste Fehlentwicklungen in der Bundes- und Länderpolitik als Hauptursache. Zum Beispiel lehnte der Bundestagsausschuss am 19. September 2007 aus partei-ideologischen Gründen die qualifizierte und von allen Anglerverbänden mit ihrem Wählerpotenzial von einer Million organisierten Anglerinnen und Anglern getragene Vorlage der FDP-Fraktion zum „Fischartenschutz durch Kormoranmanagement“ (Bundesdrucksache 16/1017) ab. Bei konsequenter Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000, besser bekannt als Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), hätte es längst eine Trendwende zur Erreichung des „guten ökologischen Zustandes“ geben müssen. Entgegen der WRRL wurden ernsthafte Ansätze zu wirklichen ökologischen Verbesserungen im Umsetzungsprozess der WRRL in den Bundesländern bisher durch die Bundesgesetzgebung (Erneuerbare Energien Gesetz, EEG) unterlaufen. Es fehlt außerdem eine Kontrolle des Bundes in den Ländern bei der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gemäß Einigungsvertrag. Mit der EEG-Novelle zum 1. August 2004 hat der Bundestag Zeichen gegen den Fischartenschutz gesetzt. Kleinwasserkraft bis 1 MW sollte ursprünglich nicht gefördert werden! Der „ÖKOBALLAST“ (Festlegungen klarer Vergütungskriterien aus DWA-Schriften und „Handbuch Querbauwerke“ usw.) wurden offenbar durch das „Netzwerk“ der Wasserkraft-Lobbyisten (Betreiber/Landes- und Bundespolitiker, wie z. B. die Mitglieder des Bundestages Dr. H. Scheer (SPD), H.-J. Fell (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. P. Ramsauer (CDU/CSU) u. a., erfolgreich aus dem damaligen Gesetzentwurf und dem „Leitfaden Wasserkraft“ entfernt. Die Wasserbehörden in den Bundesländern, so unsere Erfahrungen, glauben, es besteht deshalb kein besonderer Handlungsbedarf. Das Sterben der Flüsse und deren Bewohner hat sich bis auf ganz geringe Ausnahmen maßgeblich beschleunigt. Die Flüsse in den Bundesländern sind heute überwiegend weiter von den ökologischen Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entfernt, als noch vor fünf Jahren! Statt ökologischen Umbaues erfolgt/e ein rücksichtsloser Ausbau der Wasserkraft. Die Zusatzvergütung (2 ct/KWh) wird schon bei „kosmetischen“ Veränderungen ohne nachweisbaren ökologischen Nutzen gezahlt. Im Unterlauf von Saale und Mulde werden immerhin ca. 100.000,00 Euro/Jahr für sogenannten ökologischen Strom zusätzlich gezahlt! Dies ist Sicherung eines Zusatzprofites für wenige auf Kosten der Allgemeinheit. Die Bestandsaufnahmen im Rahmen der WRRL zeigen das Hauptdefizit „Längsdurchgängigkeit“ eindeutig auf. Trotzdem werden nahezu täglich neue Wasserrechtsbescheide ohne gebührende Rücksicht auf geltendes Recht erteilt. Weiterhin werden noch immer Wasserkraftanlagen nach sogenanntem „Altrecht“ ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Auflagen für die Durchgängigkeit oder den Fischschutz reaktiviert. Die Möglichkeiten des § 15 Wasserhaushaltsgesetz (Altrechte verfallen bei nicht betriebsbereiten Wasserkraftanlagen zum Stichtag 1. Juli 1990) werden in der Regel nicht zur Durchsetzung der EU-Richtlinien genutzt. Fast ausnahmslos genehmigen Behörden Anlagen mit Stauzielerhöhung. Mit der Erhöhung des Stauzieles wird der Rückstaubereich signifikant verlängert. Zwangsläufig ist damit die Umwandlung rhithraler in limnische Bereiche gegeben. Es entsteht dort eine starke Verringerung und Veränderung der Artenzusammensetzung. Durch Aufstau wird außerdem das Selbstreinigungsvermögen des Flusses maßgeblich reduziert (Verschlechterung der Wasserqualität einschließlich Sediment- und Schadstoffablagerung und damit auch des Grundwassers sowie Entkopplung der Flussauen vom Fließgewässer unterhalb der Stauanlagen!) und damit Verstoß gegen das Grundanliegen der Wasserrahmenrichtlinie – nachhaltige Sicherung der Wasserversorgung § 6 WHG! Zur richtigen Einordnung dieser Problematik muss man wissen, dass die von der VERORDNUNG (EG) Nr. 1100/2007 DES RATES vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals geforderten 40 % Abwanderungsrate von Blankaalen bei (niedrig geschätzten) 10 % Schädigung pro Wasserkraftanlage nicht mehr erreicht wird! Nicht viel anders ergeht es abwandernden Lachs-Smolts! Es existiert weder eine technische Lösung für den 100-prozentigen Fischschutz noch eine Methodik zur Schadensquantifizierung bei Kleinkraftwerken mit einem Durchfluss von mehr als 20 m³/s. In den Flussgebieten Saale und Mulde existieren jetzt schon jeweils über 20 Wasserkraftstandorte, deren Leistungen ein einziges „grundlastfähiges“ Biomassekraftwerk ersetzen könnte. Auf der anderen Seite sterben täglich an jedem Wasserkraftwerk fast 30 % der abwandernden Fische, davon bis zu 50 % der Aale (Abb. 2). Das ist „sauberer, ökologischer“ Strom!!!

Die ökologischen Schäden und die damit verbundenen Kosten bleiben für Generationen! Eine positive Klimabeeinflussung durch Kleinwasserkraft ist bedeutungslos und nicht darstellbar. Beispielsweise ersetzt eine nachträgliche Wärmedämmung eines Einfamilienhauses energetisch ein Kleinwasserkraftwerk! Der „Erfahrungsbericht zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2007“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der vorliegende Referentenentwurf ist im Abschnitt „Wasserkraft“ deshalb ein Schlag in das Gesicht der leidgeprüften Millionen Artenschützer und Angler. Die dort geforderte, neuerliche Erhöhung der Vergütung von 9,67ct/kWh auf 12,67 ct/kWh ist aus o. g. Gründen ungeheuerlich! Man will damit Anreize für 30.000 neue Kleinwasserkraftanlagen schaffen! Handlungsempfehlungen des EEG-Berichtes 2007:

  • Vereinfachung des wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens (also ohne UVP-, WRRL, FFH-Beachtung oder mit Gefälligkeitsgutachten?)
  • „Bindung der EEG-Vergütung von Wasserkraftanlagen aller Leistungsklassen an klar formulierte ökologische Anforderungen im EEG, WHG und UGB.“ (Das wurde auch im EEG 2004 NICHT umgesetzt!)
  • Konzept zur Einführung eines anlagen-übergreifenden Vergütungssystems für die gewässerökologische Modernisierung an mehreren Wasserkraftanlagen eines Fluss-gebietsabschnitts. (Juristisch nicht durchsetzbar! Irreführung der Öffentlichkeit!?)
  • Ermöglichung der unentgeltlichen Nutzung von Bundeswasserstraßen für die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen. Das steht im völligen Gegensatz zum Grundgesetz Art. 20a; EUGH-URTEIL vom 10. 01. 2006 Rechtssache C-98/03 gegen die BRD und die §§ 329/330 StGB, (Prioritäre Art Anhang II: Stör, z. B. Elbe)

Die gerade vom Bundestag verabschiedete „STRATEGIE DER BIOLOGISCHEN VIELFALT“ beinhaltet als „Leuchtturmprojekt“ zu unserer Freude die Wiedereinbürgerung des Störs in Oder und Elbe. Mit der vom gleichen Ministerium erarbeiteten EEG-Novelle 2008 und den geplanten vier Elbekraftwerken (Straftatbestand § 329, § 330 StGB?) ist das allerdings bereits eine Farce! Im gleichen Dokument wird auf Seite 54 aufgeführt: „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer (Fischaufstieg, Fischabstieg) bis 2015“ und „Nutzung der Wasserkraft bei Modernisierung oder Neubau der Wasserkraftanlage unter Beibehaltung der charakteristischen Eigenarten des Fließgewässers, der Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit sowie der Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit“. Das ist Augenwischerei und technisch nicht möglich! Hierzu ein Zitat des Verbandes der Deutschen Fischereiverwaltungsbeamten und Fischereiwissenschaftler (VDFF): „Insbesondere bei neu errichteten und in Betrieb genommenen Wasserkraftanlagen scheint das EEG die allgemein bekannten nachteiligen Auswirkungen auf die Fischfauna und Beeinträchtigungen der Durchwanderbarkeit außer acht zu lassen. Da die abwärtsgerichtete Wanderung von Fischen bei Inbetriebnahme einer neuen Wasserkraftanlage immer beeinträchtigt wird, ist weder eine Verbesserung des ökologischen Zustandes zu erwarten, und auch der Nachweis über die Erlangung eines guten ökologischen Zustandes aufgrund des Baues einer neuen Wasserkraftanlage dürfte schwerlich bzw. gar nicht zu erbringen sein. Insofern entbehrt es im Fall des Neubaus von Wasserkraftanlagen den im EEG verankerten Grundlagen für eine erhöhte Einspeisevergütung.“ Wasserkraft und „guter ökologischer Zustand“ der Fließgewässer nach EG-WRRL verhalten sich wie Feuer und Wasser! Wir Angler fordern das Ende der vorsätzlichen Zerstörung unserer Flüsse und der Gefährdung von aquatischen Lebewesen aller Art!

  • Schluss mit dem Neubau von Wasserkraftanlagen in den Flusseinzugsgebieten Elbe, Oder und Weser!
  • Mittelfristige Reduzierung der Wasserkraftstandorte durch Nichtverlängerung der Betriebserlaubnis.
  • Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten in Form von nachträglichen Anordnungen zur Verbesserung des Fischartenschutzes und der Durchgängigkeit.
  • Konsequente Ahndung bei Nichterfüllung von Auflagen (z. B. Mindestwasser) bis zum Entzug der Erlaubnis oder Bewilligung.
  • Strenge Kontrolle der Landesbehörden durch Bundesregierung oder EU!“

Deutscher Anglerverband

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