Bei den Verhandlungen für die Ratsentscheidung über die Fangmöglichkeiten 2019 in der Ostsee am 15. Oktober 2018 scheint sich eine Erhöhung des Baglimits für Angler von 5 auf 7 Dorsche pro Tag in der westlichen Ostsee abzuzeichnen. Dies berichtet der Deutsche Angelfischer-Verband (DAFV) am 16. Oktober 2018 in einer Pressemitteilung.
Keine gleichberechtigte Erhöhung
Laut dem Vorschlag soll die Berufsfischerquote (Total allowable catch, TAC) dagegen um 70 Prozent erhöht werden. Insofern ist es keine gleichberechtigte Erhöhung des Baglimits bei Anglern und Berufsfischern. 70 Prozent von 5 hätten eine Erhöhung von 3,5 sein müssen (also zumindest 8 Dorsche pro Tag). Auch wenn es gut ist, dass das Baglimit überhaupt angehoben wurde, ist es enttäuschend und eigentlich nicht einzusehen, warum das nicht in gleichem Umfang für die Angler geschehen ist. Natürlich ist der DAFV grundsätzlich froh, dass das Baglimit steigen soll und dass der Ministerrat den ursprünglichen Vorschlag der Kommission abwenden konnte.
Ausblick mit Fragen
Der Hintergrund der Entscheidung wird an folgendem Absatz deutlich:
Der Absatz in seiner neuen Fassung scheint ein klares Bekenntnis zum Tagfanglimit (Baglimit) als Mittel der Wahl, um die Fänge der Angler in Zukunft zu begrenzen. Grundlage hierfür sind wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die Fänge durch Angler einen erheblichen Einfluss auf den Dorschbestand haben. Aus Sicht des DAFV ist es enttäuschend, dass dies unabhängig von der Entwicklung der Berufsfischerfänge stattfinden soll. Es war und ist eine zentrale Forderung des DAFV, die Angler gleichberechtigt an der Entwicklung der Dorschbestände und den damit verbunden Fangmöglichkeiten zu beteiligen.
Unter diesem Hintergrund scheint die aktuelle Erhöhung von 5 auf 7 Dorsche pro Tag als willkürliche Entscheidung und ist zu befürchten, dass den Anglern auch in den nächsten Jahren ein willkürlicher „Kuhhandel“ um die Höhe des Baglimits bevorsteht. Während alle zurückliegenden Entscheidungen auf Grundlage von „wissenschaftlichen Erkenntnissen“ begründet wurden, scheint die zukünftige Entwicklung eine rein politische zu sein.
Grundsätzlich freut sich der DAFV, dass sich nach den langen Verhandlungen überhaupt etwas zum Positiven für die Angler in Deutschland bewegt. Wenn wir uns an die ursprünglichen Pläne der EU und die absurde Begründung dafür zurückdenken, so ist es zumindest ein Teilerfolg.
Rückschau zum Tagfanglimit
Im Jahr 2017 wurde für Freizeitangler erstmal ein Tagfanglimit (so genanntes „Baglimit“) von 5 Dorschen pro Tag und 3 Dorschen pro Tag in der Schonzeit eingeführt. Für das Jahr 2018 hatte die EU-Kommission einen so genannten “roll over” beschlossen, also eine unveränderte Übernahme der Regelungen aus dem Jahr 2017. Damit blieben die Fangquoten für den westlichen Dorsch und damit auch das Tagesfanglimit für Freizeitangler im Jahr 2018 unverändert.
Die Fänge der Freizeitangler wurden für das Jahr 2017 mit 1754 t vorhergesagt. Wie kam diese Vorhersage zustande? ICES hat einen Mittelwert der Anglerfänge aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 gebildet. Dieser beläuft sich auf 2654 t. Davon hat man modellierte 900 t für das neu eingeführte Tagfanglimit abgezogen.
Die tatsächlichen Anglerfänge im Jahr 2017 lagen aber insgesamt nur bei 932 t statt der erwarteten 1754 t. Der Bericht benennt den schlechten Dorschbestand, als auch das eingeführte Tagfanglimit als Gründe für den dramatischen Rückgang. Außer Acht gelassen wurden der Einbruch der Angelkartenverkäufe und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten für die traditionell strukturschwachen Regionen der Küste.
-pm/dafv-