Die “Arbeitsgemeinschaft für Fischarten- und Gewässerschutz in Norddeutschland” (AFGN) hat eine Resolution zum Schutz von Wander-Salmoniden verabschiedet.
Das Papier wurde durch die Delegierten am 6. März 2004 in Königslutter einstimmig beschlossen. Die 90 Tagungs-Teilnehmer aus den norddeutschen Landesverbänden des VDSF fordern einstimmig ein Fang- und Vermarktungsverbot von wandernden Salmoniden für die Berufs- und Nebenerwerbsfischerei. Demnach sollen etwa Meerforellen in niedersächsischen Küstengewässern nur noch von Anglern gefangen werden dürfen.
Hier der Wortlaut der Resolution:
“Die Teilnehmer der AFGN-Fachtagung am 6. März 2004 unterstützen nachdrücklich die Forderung des Sportfischerverbandes im LFV Weser-Ems den Fang und die Verwertung wildlebender Wander-Salmoniden in niedersächsischen Küstengewässern nur noch mit der Handangel zuzulassen und die Vermarktung zu untersagen. Zur Begründung: Für die Berufs- und Nebenerwerbsfischerei spielt der Beifang dieser Fische keine nennenswerte ökonomische Rolle. Für die anliegenden Sportfischer ist anders keine Rechtssicherheit für Hege-Programme zu erreichen. Des Weiteren wird zum Schutze der abwandernden Jung-Salmoniden gefordert dass stehende oder schwimmende Fischfangeinrichtungen in Fließgewässern von Bremen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein und Niedersachsen vom 1. April bis zum 31. Mai eines jeden Jahres nicht fängig gestellt werden dürfen.”
Info: Bei Fragen zur Resolution: Arbeitsgemeinschaft für Fischarten- und Gewässerschutz, (Geschäftsführung durch den Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.), Postfach 2549, 26015 Oldenburg, Ede Brumund-Rüther, Telefon 04454/1331.
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