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Mecklenburg-Vorpommern: Schonzeit für Aale gefordert

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Das Schweriner Agrarministerium schlägt ein dreimonatiges Aal-Fangverbot für Fischer und Angler vor, um den Bestand in Flüssen und Seen zu erhöhen.

18.03.2009

Vom 1. Dezember bis zum 28. Februar sollen nach einer Pressemitteilung des Ministerium keine Aale mehr gefangen werden. Hintergrund für die Pläne sind eine wissenschaftliche Studie zur Bedeutung des Aal-Angelns und europäische Anstrengungen zur Erhöhung der drastisch geschrumpften Aalbestände. Bundesweit werden zur Zeit 90 Prozent weniger Aale gefangen als vor 30 Jahren. In mehreren deutschen Bundesländern gilt der Europäische Aal als „Brotfisch“ der Fischer. Nach der Studie wird im Nordosten jährlich 3,8 Millionen Mal von Anglern auf Aal gefischt. 187 Tonnen Aale im Jahr werden dabei gefangen. Das ist mehr als der Fang der Fischer, die nur 120 Tonnen anlanden.

Hier der Wortlaut der Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 3. März 2009:

„Als einziges Land verfügt Mecklenburg-Vorpommern über detaillierte wissenschaftliche Erkenntnisse zur biologischen, soziologischen und wirtschaftlichen Bedeutung des Freizeitangelns auf die Aalbestände in den Gewässern des Landes. Während wissenschaftliche Studien zum Aalaufkommen, zu Aalerträgen von Berufsfischern sowie über die Lebensräume des Aals in den Küstengewässern bereits vorliegen, war bisher wenig über die Bedeutung der Freizeitfischerei auf Aal in unserem Land bekannt. Mit der nun vorliegenden wissenschaftlichen Studie hat Mecklenburg-Vorpommern auch in Europa Pionierarbeit geleistet, denn eine vergleichbare Studie ist bisher nicht bekannt“, teilte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus in Schwerin mit. Die wissenschaftliche Studie zum Aalangeln in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) ist das Ergebnis dreijähriger Untersuchungen durch die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei in Kooperation mit Wissenschaftlern vom Berliner Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB). Die Studie diente als wichtige Grundlage für die Erstellung der von der Europäischen Union geforderten Managementpläne zur Erhaltung der europaweit stark rückläufigen Aalbestände. Sie wurde mit Mittel aus dem europäischen „Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei“ (FIAF) gefördert. Wesentliche Erkenntnisse aus der Studie zum Aalangeln:Mit 3,8 Mio. Angeltagen pro Jahr (ergibt sich aus Anzahl der Angler multipliziert mit Zahl der Angeltage) hat das Angeln in den Küsten- und Binnengewässern unseres Landes eine unerwartet hohe Bedeutung sowohl für den Tourismus als auch für die Wirtschaft insgesamt. Angler entnehmen mehr Aale aus den Gewässern in M-V (187 Tonnen/Jahr) als die Berufsfischerei (120 Tonnen/Jahr), obwohl 75 % der Angler nicht mehr als einen Aal pro Jahr fangen. Ob diese Entnahme messbare Auswirkungen auf die Aalbestände hat, ist nicht bekannt. Allerdings müssen angesichts des Rückgangs der Aalbestände möglichst viele Aale den Weg in das Meer zur Laichwanderung antreten können. Das kann eine Beschränkung des Angelns auf Aal notwendig machen, muss aber auch andere Faktoren wie Berufsfischerei, Kormoranfraß, Aalbesatz oder Sterblichkeit an Wasserkraftwerken berücksichtigen. Angler entnehmen nicht nur Aale, sondern tragen durch Besatzmaßnahmen auch entscheidend zum Erhalt des Aalbestands in M-V bei. Angler weisen eine hohe Bereitschaft auf, für den Erhalt der Aalbestände leicht restriktivere Aalfangbestimmungen zu akzeptieren (z.B. Anhebung des Mindestmaßes von heute 45 cm auf 50 cm). Dies steigert aus Sicht der Angler sogar die Attraktivität des Angelns in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einführung höchst restriktiver Einschränkungen des Aalangelns (z.B. Beschränkung der Aalangelei auf 14 Tage pro Monat) würde jedoch nicht akzeptiert werden und Wohlfahrtsverluste in Millionenhöhe zur Folge haben, ohne die Aalsterblichkeit durch Angler zu reduzieren. Vor zwei Jahren war durch die EU ein europaweites Rettungsprogramm für den Aal beschlossen worden. Dieses sieht unter anderem vor, dass jeder Mitgliedstaat bis zum 31.12.2008 für seine Flusseinzugsgebiete Managementpläne erstellt, die eine Mindestabwanderung (40 Prozent) von laichreifen Aalen sichern. Mecklenburg-Vorpommern hat diese Managementpläne termingerecht zur Verfügung gestellt. Als wirkungsvollste Maßnahmen zur Sicherung bzw. Erhöhung der Aalbestände schlägt das Landwirtschaftsministerium vor: 1. Gezielte Erhöhung des Aalbesatzes und

2. Anhebung des Mindestmaßes von 45 auf 50 cm

3. Aalfangverbot vom 1. Dezember bis zum 28. Februar eines jeden Jahres sowohl für Angler als auch für Fischer. Derzeit werden die von den Mitgliedstaaten eingereichten Aalmanagementpläne von der EU-Kommission in Brüssel geprüft. Die Ergebnisse werden den Ländern innerhalb des nächsten halben Jahres mitgeteilt. Der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF), das Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF), das Bundesamt für Naturschutz (BfN), der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) sowie erstmalig der Schweizerische Fischereiverband (SFV) haben den Aal zum Fisch des Jahres 2009 gewählt. Damit soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Aalbestände stark rückläufig sind und der seit 1998 auf der Roten Liste gefährdeter Arten geführte Fisch stärker geschützt werden muss.

-dk-

 

 

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