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Freizeitfischerei auf Wolfsbarsch an der Nordsee

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Die Wolfsbarsch-Fangregelungen gelten für die ICES-Fangzonen 4b, 4c, 6a und 7a bis 7k .
Die Wolfsbarsch-Fangregelungen gelten für die ICES-Fangzonen 4b, 4c, 6a und 7a bis 7k .

Auf Nachfrage bestätigte das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV), dass für die Freizeitfischerei auf Wolfsbarsch in der Nordsee auch 2024 die bekannten Regeln aus 2023 gelten:

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/257 des Rates vom 10. Januar 2024 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 gilt für die Freizeitfischerei auf Wolfsbarsch EU-rechtlich folgendes (siehe Art. 10 Absatz 5):

In der Freizeitfischerei, auch vom Ufer aus, gilt in den ICES-Divisionen 4b, 4c, 6a und 7a bis 7k Folgendes:

  1. a) Vom 1. Februar bis zum 31. März 2024
  2. i) ist nur das „Fangen und Zurücksetzen“ von Wolfsbarsch unter Nutzung von Angeln oder Handleinen erlaubt;
  3. ii) ist es untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.
  4. b) Im Januar und vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024
  5. i) dürfen täglich höchstens zwei Wolfsbarschexemplare pro Fischer gefangen und an Bord behalten werden;
  6. ii) müssen die an Bord behaltenen Wolfsbarschexemplare eine Mindestgröße von 42 cm aufweisen; iii) dürfen Stellnetze weder zum Fangen noch zum Behalten von Wolfsbarsch genutzt werden.

Das unter a) genannte im Rahmen des EU-Rechts zulässige Angeln nach dem Prinzip „Fangen und Zurücksetzen“ („catch & release“) gilt allerdings in Schleswig-Holstein nicht, weil es sowohl gemäß Landesrecht (Landesfischereigesetz § 39) als auch nach Bundesrecht (Tierschutzgesetz) verboten ist. Das heißt, im Zeitraum 01.02. – 31.03.2024 ist das gezielte Angeln auf Wolfsbarsch nicht zulässig; zufällig beim Angeln auf andere Fischarten mitgefangene Wolfsbarsche sind unverzüglich schonend zurückzusetzen, so das MLLEV.

-A. Bünting-

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