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Flandern: Neue Fischerei-Bestimmungen

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Flandern
An der Küste von West-Flandern bieten sich viele Möglichkeiten zum Brandungsangeln. Bild: De Kievith.
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Stippfischen am Antwerpener Kempen. Bild: Toerisme Vlaanderen.

Im Niederländisch sprechenden Teil Belgiens gelten neue Schonzeiten und Mindestmaße.

Wie das französische Internet-Magazin „sea-river.com“ berichtet, ist jetzt in Flandern die Fischerei auf Weißfische ganzjährig erlaubt. In der Zeit vom 16. April bis zum 30. Mai bleibt der Hecht weiterhin geschont. Zum belgischen Bundesland Flandern zählen die Provinzen Antwerpen, Flämisch-Brabant, Ost-Flandern, West-Flandern und Limburg.

Die Mindestmaße für Flandern:

 

Rotauge Rotfeder: 15 Zentimeter

Aland Schleie Aal: 25 Zentimeter

Karpfen: 30 Zentimeter. Alle Karpfen über 60 Zentimeter müssen wieder zurückgesetzt werden!

Zander: 40 Zentimeter

Hecht: 45 Zentimeter.

Weitere Regelungen

Ein Angler darf nicht mehr als 15 lebende Köderfische am Wasser mit sich führen. Zierfische wie Goldfische und Gold-Orfen sind als Köder nicht erlaubt. Gefärbte Maden sind ebenso als Angelköder verboten.

Info: Touristische Informationen über Flandern erhalten Sie unter www.flandern.com.

-tk-

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