Trotz der Proteste von Tierschützern dürfen Kormorane künftig in Niedersachsen bejagt werden.
Am 14. Oktober 2003 verabschiedete das Landes-Kabinett die entsprechende Kormoran-Verordnung. Danach dürfen Kormorane „zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt“ an fischereilich genutzten Binnengewässern durch Jäger erlegt werden.
Die Bejagung darf nur außerhalb von Schutzgebieten und nur maximal 100 Meter entfernt von Binnengewässern mit Fischereirecht ausgeübt werden. Die Landesregierung räumte dem „schwarzen Tod“ eine Schonzeit während der Brut vom 1. April bis zum 15. August ein.
Bis zu zehn Kilometern entfernt von Teichwirtschaften kann die Eiablage der Kormorane zur Neugründung von Kolonien zukünftig verhindert werden. Hierzu bedarf es natürlich einer Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde. Die Verordnung tritt am 1. November in Kraft.
Umweltverbände empört
Ein Vertreter des Naturschutzbundes NABU nannte die neue Verordnung einen „Rückschritt ins Mittelalter“. Auch der BUND Niedersachsen und Landtagsabgeordnete der GRÜNEN kritisieren den flächendeckenden Abschuss der Kormorane
Nach Angaben des NDR brüten in Niedersachsen zur Zeit ungefähr 500 Kormoran-Paare die Durchzügler schätzen Fachleute auf 5.000 Exemplare.
Nicht auf die Speisekarte
Angler und Fisch-Züchter werden den schwarzen Vogel aber künftig nicht im Angebot von Feinschmecker-Restaurants finden. Die Vermarktung der Tiere ist nach der Verordnung ausdrücklich verboten.
Info: Die Kormoran-Verordnung finden Sie auf der Internetseite des niedersächsischen Umweltministeriums:
-tk-