Mathias Fuhrmann (v.l.), Staatssekretärin Karin Roth, Abgeordneter Hans-Joachim Hacker und Jens Feißel freuen sich über den ausgehandelten Kompromiss. |
Zukünftig brauchen Guides in den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns nur noch einen Sport-Küstenschifferschein. Der aufwändige Sport-Seeschifferschein ist nicht mehr erforderlich.
19.03.2009
In den vergangenen Jahren hat sich ein neuer touristischer Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt: geführte Angeltouren mit kleinen Booten auf der Ostsee. Vor allem in der Nebensaison wurde so eine Reihe von Urlaubsorten belebt – Gaststätten und Unterkünfte machten zusätzlichen Umsatz. Die geführten Angeltouren ermöglichen es Touristen dank professioneller Guides Hechte, Lachse und andere Traum-Fische zu fangen. Dieser neue touristische Wirtschaftszweig konnte jedoch bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllen. Bislang wird von den Schiffsführern ein „Sportseeschifferschein“ (SSS) verlangt. Für den SSS sind umfangreiche Kenntnisse in Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde nötig, die eine intensive Schulung und Prüfungsvorbereitung erfordern. Für die Angelguiding-Unternehmen bedeutet dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Legen die Firmen bei Kontrollen den SSS nicht vor, drohen empfindliche Strafen. „Team Bodden-Angeln“ wandte sich deshalb an den Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD), der seinen Wahlkreis in Mecklenburg-Vorpommern hat. Hacker nahm sich des Themas an und führte zusammen mit Unternehmensvertretern ein Gespräch bei der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Karin Roth. Im Vordergrund des Gesprächs standen Sicherheitsaspekte, die auch von Karin Roth betont wurden: Jeder Sportbootführer, der ein Sportboot zum Zweck der gewerbsmäßigen Nutzung führt, muss so qualifiziert sein, dass die von ihm mitbeförderten Personen gefahrlos ihrem Hobby nachgehen können. Im Gespräch mit der Staatsekretärin Karin Roth, an dem auch Mathias Fuhrmann und Jens Feißel von Team Bodden-Angeln teilnahmen, konnte ein guter Kompromiss für alle Seiten erzielt werden: Den Erfordernissen der Sicherheit wird zukünftig auch dann ausreichend Rechnung getragen, wenn statt des bisher erforderlichen SSS ein Sportküstenschifferschein (SKS) als Mindestqualifikation für den Angelguide gefordert wird. Der SKS ermöglicht Fahrten in den Küstengewässern. Damit gemeint sind die Gewässer mit einer Entfernung bis zu zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Dieser Kompromiss ist jedoch nur eine Seite der Medaille: Jeder Unternehmer trägt wie bisher die Verantwortung, durch eine umfängliche Sicherheitsausrüstung (Rettungsinsel an Bord, Rettungswesten, UKW-Funkanlagen usw.) ein angemessenes Sicherheitsniveau für seine Angelgäste sicherzustellen. Die näheren Einzelheiten werden von den Angelguiding-Unternehmen in Zusammenarbeit mit der See-Berufsgenossenschaft (See-BG) geklärt. Hans-Joachim Hacker begrüßt die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums: „Diese Zusage der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth sichert den Bestand und die Weiterentwicklung eines hoffnungsvollen touristischen Wirtschaftsbereiches, der für Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus zunehmende Bedeutung gewinnt.“ Das „Team Bodden-Angeln“ ist ebenfalls zufrieden. Es stellt schon seit jeher hohe Anforderungen an die Sicherheit und erfüllt die erforderlichen Ausrüstungsstandards. Mit der Veränderung der Verordnung wird die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmen gesichert. -pm-