Nachtangeln und Angeln mit 7 Jahren bleibt weiterhin verboten! Die rot-grüne Koalition lehnt einen FDP-Gesetzentwurf gegen Stimmen von Anglern, Landkreisen und Opposition ab, dies teilt die FDP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung mit.
Hier der Wortlaut der FDP-Pressemitteilung:
In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs seiner Fraktion zur Modernisierung des Landesfischereigesetzes hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, sein Unverständnis über das striktes „Nein“ der grün-schwarzen Regierungskoalition zum Ausdruck gebracht:
„Was Grüne und CDU hier betreiben ist pure Ideologie fernab jeglicher Lebenswirklichkeit und Naturnähe. Die Angelvereine befürworten unseren Gesetzentwurf, der Landkreistag befürwortet unseren Gesetzentwurf, die gesamte Opposition im Landtag befürwortet unseren Gesetzentwurf und von Ihnen haben wir in der Sache bis heute kein stichhaltiges Argument gegen diese Modernisierung zu hören bekommen“, sagte Bullinger. In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten namentlichen Abstimmung votierten schließlich Grüne und CDU mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf der FDP. Die CDU-Abgeordneten Karl Zimmermann und Arnulf Freiherr von Eyb enthielten sich, während die drei Oppositionsfraktionen dem Gesetzentwurf einhellig zustimmten.
In seiner Rede dankte Bullinger der SPD-Fraktion für die gemeinsam durchgeführte Anhörung über die unterschiedlichen Regelungen in den 16 Ländern. „Nach der Anhörung bleibt zum Nachtangelverbot festzustellen, was uns der baden-württembergische Landkreistag in seiner Stellungnahme bereits mitgeteilt hatte: ‚Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar. Im Fischereigesetz anderer Bundesländer, z.B. in Nordrhein-Westfalen, ist das Nachtangelverbot nicht mehr zu finden. Um das Recht innerhalb der Bundesrepublik zu vereinheitlichen und den Gestaltungsspielraum des Alltags Gebote/Verbote zu entzerren, wird die Streichung […] befürwortet.‘“ Bullinger wies darauf hin, dass Baden-Württemberg das letzte Land der Republik mit einer derartigen Regelung sei. An den wenigen Stellen, wo ein örtliches Nachtangelverbot aus bestimmten Schutzgründen möglicherweise tatsächlich geboten sei, sei dies ohne weiteres im Wege von Schutzgebietsverordnungen möglich. Dazu müsse man nicht das Fischereigesetz zweckentfremden und mit pauschalen Verboten überfrachten, sagte Bullinger.
Zur zweiten Änderung, die der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion vorsieht, äußerte sich Bullinger nochmals klarstellend. Die Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein von zehn auf sieben Jahre führe keineswegs zum unbeaufsichtigten Spiel mit der lebenden Kreatur. „Der Jugendfischereischein berechtigt zur, ich zitiere § 32 des Fischereigesetzes, ‚Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist.‘ Es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als eine verantwortungsvolle Heranführung des Nachwuchses an ein naturnahes Hobby – und dies in einer Zeit, in der es den Kindern an nichts mehr mangelt als an der Nähe zur Natur.“ Vorgeblich pädagogischen Bedenken von Seiten der Grünen hielt Bullinger ein Gutachten des empirischen Bildungsforschers Professor Dr. Wilfried Bos entgegen. Dem Dortmunder Forscher zufolge kann „frühzeitiges Angeln bei Kindern Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern.“ Bullinger merkte zudem an, dass in den meisten anderen Landesfischereigesetzen überhaupt kein Mindestalter für das Angeln unter Aufsicht vorgesehen sei.
Zuletzt zitierte Bullinger aus der Stellungnahme des Deutschen Angelfischereiverbandes: „Aus der Sicht des DAFV gibt es keine Gründe, die gegen eine Absenkung des Mindestalters zur Erlangung des Jugendfischereischeins in Baden-Württemberg sprechen. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern belegen, dass Kinder schon im frühen Alter verantwortungsbewusst und erfolgreich an das Thema Angeln herangeführt werden. […] Der DAFV sieht das Kinderangeln auch im Kontext von Naturpädagogik: Die Ausübung der Angelfischerei beinhaltet persönlichkeitsfördernde Merkmale (Ausdauer, Durchhaltevermögen und Konzentration), insbesondere, wenn dies unter pädagogischer Betreuung erfolgt. Kinder lernen frühzeitig in der Praxis einen sachgerechten und umweltbewussten Umgang mit der Natur. […] Durch die Einblicke in den Kreislauf des Lebens, die das Angeln mit sich bringt, kann es vor sentimentaler Naturschwärmerei und wirklichkeitsfernen Idealisierungen der Tierwelt bewahren. Jugendliche haben über das Angeln u. a. die Möglichkeit, realistische Vorstellungen über die Gewinnung von Nahrungsmitteln und deren Herkunft zu erlangen.“ Aus Sicht der Freien Demokraten sei es vor diesem Hintergrund völlig unverständlich, wenn sich eine grün-schwarz Koalition, die sich einen verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung auf die Fahnen schreibe, die dringend erforderliche Modernisierung des Fischereirechts ablehne, kritisierte Bullinger.
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