Am heutigen Montag, den 12. Februar 2018, wird der Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Schwemer beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen die Einschränkungen für die Freizeitfischerei durch die am 27.09.2017 erlassene Verordnung über die „Festsetzung des Naturschutzgebietes Fehmarnbelt“ einreichen.
„Warum wird im Fehmarnbelt nur das Angeln verboten, während gleichzeitig nahezu alle anderen Nutzungsformen weiterhin erlaubt bleiben, das kann ich nicht nachvollziehen“, so Thomas Deutsch von der MS Einigkeit, dessen Betrieb, stellvertretend für alle betroffenen Angler und angeltouristischen Betriebe, gegen die Verordnung klagt.
Angeln stellt schon immer eine besonders naturverträgliche Nutzungsform der Natur dar, jedoch muss Angeln nach Auffassung des Bundesumweltministeriums so umweltgefährdend sein, dass es als nahezu einzige Nutzungsform in Teilen des neuen Naturschutzgebietes Fehmarnbelt verboten wird. Dort wo bis vor Kurzem deutsche Angler ihrem Hobby nachgegangen sind, können heute ungestört dänische Schleppnetzfischer Ihre Fänge einholen. Der Abbau von Rohstoffen, die Öl- und Gasförderung durch Fracking, die Fischerei mit Schleppnetzen, die Schifffahrt oder der Bau von Absenktunneln sind deutlich weniger umweltschädlich als das Angeln, denn sie sind weiterhin erlaubt. Zudem bescheinigt das jetzt beklagte Bundesamt für Naturschutz gerade dem Fehmarnbelt einen guten bis sehr guten Erhaltungszustand und das, obwohl seit Jahrzehnten dort Angler auf Hochseeangelschiffen ihrem Hobby nachgehen.
Die Vertreter des Angeltourismus sind sich einig, dass Naturschutz für alle Angler selbstverständlich sein sollte, aber es sollte ein Naturschutz für den Menschen sein und nicht gegen die Menschen. Jede Einschränkung sollte nachvollziehbar und wissenschaftlich begründbar sein. Diese Begründung kann aber das Bundesumweltministerium bis heute nicht liefern und auch Wissenschaftler vom Thünen Institut für Ostseefischerei sahen in der Vergangenheit keinen Einfluss der Freizeitfischerei auf die Schutzziele bzw. die Erhaltung der Schutzgüter (Sandbänke, Riffe, Schweinswale) in Nord- und Ostsee.
„Eigentlich sollte die Verwaltung gute Argumente haben, wenn sie die Freiheit der Bürger mit einem Verbot einschränkt. Zumindest sollte erkennbar sein, dass durch das Verbot eine messbare Verbesserung des Erhaltungszustandes des Habitats/der Population eintritt. Im Fehmarnbelt ist es leider anders. Das ist eine unerträgliche Behördenwillkür. Was kommt als
Nächstes? Ein Verbot des Segelns im Fehmarnbelt oder das Spazierengehen am Strand? Ein nachvollziehbarer wissenschaftlicher Nachweis ist ja anscheinend nicht mehr nötig. Es reicht alleine die Vermutung und der Wille, eine solche Entscheidung zu fällen“, so Lars Wernicke von der Initiative Anglerdemo.
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