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Angelverbote in Nord- und Ostsee geplant

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Bild: Redaktion
Kutterangeln soll in deutschen Meeresgebieten stark eingeschränkt werden. Die Angler wehren sich! Bild: Redaktion

Die vom Bundesumweltministerium geplanten Angelverbote in Nord- und Ostsee stoßen auf große Empörung – nicht nur bei Anglern.

Im Falle der Ausweisung von Naturschutzgebieten in den ausschließlichen Wirtschaftszonen ist ein Verbot der Angelfischerei unverhältnismäßig, da die Schutzgüter durch das Angeln allenfalls minimal betroffen sein könnten. Die regionale und überregionale Presse ist aufgeschreckt und berichtet bundesweit. Sogar Schleswig-Holsteins Umweltminister, Robert Habeck (Grüne), zeigt großes Unverständnis für die Vorhaben seiner Kollegen auf bundespolitischer Ebene.

Am 23. Februar 2016 findet die Anhörung der Verbände durch das Bundesumweltministerium zu den aktuellen Entwürfen der Schutzgebietsverordnungen für die deutschen ausschließlichen Wirtschaftszonen von Nord- und Ostsee statt. Die Präsidentin des DAFV, Dr. Christel-Happach-Kasan wird in Hamburg dabei sein, ebenso Vertreter aus DAFV-Landesverbänden.

Hintergrund:

In den deutschen ausschließlichen Wirtschaftszonen von Nord- und Ostsee sollen große Meeresbereiche als Naturschutzgebiete unter verstärkten Schutz gestellt werden. In allen Verordnungsentwürfen ist vorgesehen, die Freizeitfischerei zu verbieten. Die Verordnungsentwürfe des Bundesumweltministeriums sind dem Deutschen Angelfischerverband e.V. als anerkannte Naturschutz- und Umweltvereinigung im Rahmen der allgemeinen Verbandsanhörung zur Stellungnahme vorgelegt worden.

Betroffene Gebiete sind die Doggerbank, Borkumer Riffgrund und Sylter Außenriff in der Nordsee sowie Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht – Rönnebank in der Ostsee.

Der DAFV veröffentlichte seine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen der Schutzgebietsverordnungen gegenüber dem Bundesumweltministerium bereits am 11. Februar 2016 und übermittelte diese Stellungnahme auch an die Landräte der Landkreise an Nord- und Ostseeküste.

Zusammenfassend stellt der DAFV fest und fordert:

Eine Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie durch Festsetzung der benannten Bereiche in den ausschließlichen Wirtschaftszonen zu Naturschutzgebieten nach deutschem Recht erscheint nicht zwingend.

Im Falle der Ausweisung von Naturschutzgebieten in den ausschließlichen Wirtschaftszonen darf ein Verbot der Angelfischerei nicht weiter verfolgt werden, da es unbegründet und unverhältnismäßig ist, aber auch regionale bedeutende Einnahmequellen der Wirtschaft in Frage stellt.

Die in den Verordnungsentwürfen vorgesehenen Verbote der Freizeitfischerei sind daher ersatzlos zu streichen.

-Pressemitteilung des DAFV vom 22.02.2016-

Keine zusätzlichen Angelverbote in Nord- und Ostsee

Der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (LSFV SH) erteilt Plänen des Bundesumweltministeriums, in mehreren Seegebieten (unter anderem Fehmarnbelt und Sylter Außenriff) vermeintlich aus Gründen des Naturschutzes das Angeln verbieten zu wollen, grundsätzlich eine Absage. „Dort, wo täglich große Fähren nach Dänemark verkehren und jährlich bis zu 55.000 Tanker, Frachter und andere Schiffe queren, soll nun gerade die Angelfischerei verboten werden. Das ist nicht der beste Ansatz“, sagt LSFV-Präsident Peter Heldt. Die Natur in diesen Gebieten würde von einem Verbot einiger weniger Angelboote nicht profitieren. Viele, oft familiengeführte Angelkutter wären aber in ihrer Existenz bedroht. „Und für die Angler in Schleswig-Holstein und die vielen Sportfischer, die gerade wegen der Meeresfischerei zu uns in den Norden kommen, wäre das eine starke, unverhältnismäßige Einschränkung ihres Hobbys“, sagt Heldt. Der Ruf Schleswig-Holsteins als Tourismusland würde erheblich leiden.

Neben dem Deutschen Angelfischerverband (DAFV) und anderen Betroffenen hat sich auch der LSFV SH für seine Angler eingesetzt und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Auch das Umweltministerium in Kiel hatte die Pläne aus Berlin kritisiert. Deshalb sieht der Landessportfischerverband die Politiker in der Pflicht, sich klar zu positionieren. „Wir werden Kontakt zu den Fraktionen aufnehmen und deren Haltung zu den Plänen erfragen“, so Heldt. „Die Politik im Norden ist gefordert, sich hinter die Angler in Schleswig-Holstein zu stellen.“

Die betroffenen Gebiete liegt außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone. Angler seien dort ohnehin kaum betroffen, hieß es von Befürwortern des Schutzgebiets. Dann, so Peter Heldt, müsse man aber auch fragen, warum das Angeln überhaupt eingeschränkt werden soll. „Wenn es wirklich nur um wenige Angler beziehungsweise Boote geht, gibt es noch weniger Veranlassung für die Ausweisung der Schutzgebiete“, erklärt der Präsident des Landessportfischerverbands Schleswig-Holstein.

-Pressemitteilung des LSFV SH vom 22.02.2016-

Petition gegen das Angelverbot

Der Deutscher Meeresanglerverband e.V. hat eine Petition gegen das Verbot der Angelfischerei in Meeresschutzgebieten im Fehmarn Belt, in den Gebieten Kadetrinne und Pommersche Bucht gestartet.

-Pressemitteilung des DMV-

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