Angler in Sachsen-Anhalt müssen sich zukünftig den Traum vom kapitalen Hecht an Verbandsgewässern ohne professionelle Hilfe erfüllen. |
An den Gewässern des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt darf zukünftig kein kommerzielles Guiding mehr betrieben werden.
Dies hat die Mitgliederversammlung des LAV Sachsen-Anhalt e.V. am 7. November in Magdeburg mit großer Mehrheit beschlossen. Die Regelung tritt ab 1.1.2016 in Kraft. Wie der Verband der Redaktion am 16. November per E-Mail bestätigte, wurde unter Punkt 4.9. „Sonstige Regelungen“ folgender Wortlaut in die Gewässerordnung eingefügt:
„Eine gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzung der in den Gewässerfonds des LAV Sachsen-Anhalt e.V. eingebrachten Gewässer ist nicht gestattet bzw. unzulässig. Dies trifft insbesondere auf Veranstaltungen wie z.B. das Angelguiding zu. In diesem Zusammenhang wird auch auf den § 1 des Tierschutzgesetzes verwiesen. Für gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzungen dürfen keine Fischereierlaubnisscheine – allgemein als Gastkarten bezeichnet – erteilt werden; Mitglieder dürfen die ihnen erteilte Fischereierlaubnis in Sachsen-Anhalt nicht dafür nutzen.”
Begründung des Landesanglerbandes: “Immer häufiger werden an unseren Gewässern Personen angetroffen, die die Angelfischerei aus gewerblichen Gründen ausüben – sogenannte Angelguides (Angelführer). Diese bieten gegen hohe Gebühren anderen Anglern an, ihnen zum Fang von Trophäenfischen zu verhelfen. Das widerspricht jeglicher ordnungsgemäßer Fischereiausübung und ist auch aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten. Als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband sind wir gehalten, uns mit nicht fischerei- und tierschutzrechtskonformen Varianten der Fischereiausübung und irreführenden Darstellungen zum Angeln auseinander zu setzen und uns ggf. von diesen zu distanzieren. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Gewässerfonds des LAV Sachsen-Anhalt e.V. in vollem Umfang aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und durch Arbeitsleistungen der Mitglieder gepflegt wird. Die dadurch geschaffenen, günstigen Bedingungen werden durch die Angelguides zum persönlichen Vorteil genutzt. Vereine angrenzender Bundesländer haben das kommerzielle Angelguiding an ihren Gewässern bereits untersagt, so dass dieser Personenkreis nun vermehrt in Sachsen-Anhalt anzutreffen ist.”
Der Angelguide Marcel Wiebeck teilte ergänzend der Redaktion mit: “Das Verbot betrifft lediglich die Gewässer, welche vom LAV Sachsen-Anhalt gepachtet sind. In Sachsen-Anhalt gibt es noch acht Berufsfischer, welche eigene Fischereirechte besitzen – darunter auch etliche Kilometer Stromelbe. An denen wird auch zukünftig das Angelguiding erst dann verboten, wenn der Fischereirechtsinhaber, sprich der Fischer, es untersagt.“