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Deutschland: Angeln am Kai verboten!

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Sicherheits-Vorschriften wie am Flughafen: Ab 1. Juli 2004 ist das Betreten von deutschen Seehäfen nicht mehr erlaubt.

In allen Hafenanlagen der deutschen Küste sind dann das Angeln und Spaziergänge nicht mehr möglich. Der Sicherheitscode ISPS (Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen) riegelt zum Schutz vor terroristischen Anschlägen alle Seehäfen für Besucher ab.

Wie die „Ostsee-Zeitung“ am 16. Juni 2004 berichtete, wird der Hafen Rostock für zwei Millionen Euro umzäunt und mit Überwachungs-Kameras ausgerüstet. Angler am Hafen-Kai werden nicht mehr geduldet.

Im Nordsee-Hafen Emden wird die Hafenmole gesperrt auf der bisher Touristen die einfahrenden Schiffe beobachten konnten. In Mecklenburg-Vorpommern fallen bisher die Häfen Rostock Wismar Stralsund und Sassnitz unter die ISPS-Regelung ebenso auch alle größeren Häfen in Niedersachsen Hamburg und Schleswig-Holstein.

Info: Detaillierte Informationen über die neuen ISPS-Regelungen finden Sie in diesem umfangreichen pdf des „Zentralverbands der Deutschen Seehafenbetriebe“!

-tk-

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