Ein ganz normaler winterlicher Angeltag am Hafen Stralsund. Durch den extremen Angeldruck sind Schutzbestimmungen für das Winterlager erforderlich. Bild: Redaktion |
Zum Schutz der Fischbestände im Winterlager beschränkt die Fischereiaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Angeln im Hafen Stralsund, in der Lanckener Bek, im Mündungsbereich des Ryck und der Ücker sowie im Hafen Wolgast.
Diese zeitlichen, räumlichen und technisch-technologischen Beschränkungen gelten auch in diesem Winter, da das Angeln in diesen Gebieten in den vergangenen Jahren enorm zugenommen hat.
„Wir wollen damit erreichen, dass sich die Fischbestände im Winter gerade in den Gebieten von hoher Anglerattraktivität besser erholen können. Daher werden wir die Regeln aus dem vergangenen Jahr beibehalten und dies auch weiterhin wissenschaftlich begleiten. Ich rufe jedoch alle Angler dazu auf, ihre Fänge besser zu dokumentieren. Ihre Kooperation ist gefragt, denn Ihre Daten sind entscheidend, ob wir die Beschränkungen lockern können oder verschärfen müssen. Wir werden dies daher auch stärker kontrollieren“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz heute am Rande des Landtages.
Ziel der Regelungen ist, das Reißen der Fische zu unterbinden, den Fang von untermaßigen Fischen weitgehend zu vermeiden und die Entnahme von reproduktionsfähigen Tieren zu begrenzen. Für den Winter 2015/2016 werden folgende Winterlagerregelungen getroffen:
- einheitliche Angelzeiten in allen fünf Gebieten vom 1. November bis 31.März, täglich von 10 bis 18 Uhr,
- Angelverbot in ausgewählten Bereichen,
- Verwendung einer Handangel mit einem einschenkligen Haken (Spannweite 9 mm) und mit natürlichem Köder oder Gummiköder. Neu ist, dass die Ködergröße bei Gummifischen min. 10 cm betragen muss und der Gummiköder als Montage Drop-Shot-Rig zu verwenden ist.
- Die Tagesfangbegrenzung bleibt bei 3 Edelfischen (Hecht und Zander) und 6 Barsche bestehen, die Aufbewahrung des Fanges beim Angler bis zum Ende des Angeltages wird vorgeschrieben.
- Es ist durch jeden Angler eine Fangdokumentation zu erstellen. Die Regelung tritt am 01. November 2015 in Kraft.
Diese Regelungen hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 24. September 2015 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.
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