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Hessen: Neues Fischereigesetz

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Am 1. Oktober 2002 hat der Hessische Landtag ein neues Fischereigesetz verabschiedet.

Die Kernpunkte des Gesetzes:

Die Hälterung des Fanges in Setzkeschern ist wieder erlaubt.

Erstmals verbietet ein Fischereigesetz ausdrücklich das Catch und Release das Fangen und wieder Freilassen von Fischen.

Vergrämungsabschüsse von gefräßigen Kormoranen können jetzt durch die Untere Fischereibehörde genehmigt werden.

Setzkescher müssen künftig in Hessen mindestens 3,5 Meter lang und der Ring-Durchmesser mindesten einen halben Meter groß sein. In einem solchen tierschutzgerechten Setzkescher darf auf 100 Liter Volumen aber nur ein Kilo Fisch gehältert werden.

Behinderte Menschen erhalten jetzt auch in Hessen einen Sonder-Fischereischein. In Begleitung eines volljährigen Inhabers des Fischereischeins können sie dann ihrem Hobby nachgehen.

Künftig müssen sich Eigentümer und Pächter von Fließgewässer-Abschnitten zur Abstimmung der Gewässer-Bewirtschaftung in Hege-Gemeinschaften zusammenschließen.

Die hessische Landesregierung aus CDU und FDP hat diese Kernpunkte durch den Landtag gebracht. Die Opposition aus SPD und Grüne lehnten das neue Fischereigesetz aus Tierschutzgründen ab.

Die Änderungen wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I Nr. 25 vom 9. Oktober 2002 veröffentlicht.

Den neuen Gesetzestext finden Sie unter fv-kurhessen.de.

-tk-

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