Das Outdoor-Bekleidungsunternehmen Patagonia und Partner haben eine Petition zum Verbot der Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übergeben.
Ende November hat Patagonia gemeinsam mit Vertretern vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutschen Umwelthilfe sowie von der Environmental Justice Foundation eine Petition in Berlin an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, vertreten durch Bernt Farcke, Leiter der Abteilung für Wald, Nachhaltigkeit, Nachwachsende Rohstoffe, überreicht. Die länderübergreifende Petition zum Verbot der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten und küstennahen Zonen ist das Herzstück einer globalen Kampagne zum Schutz der Meere, die Patagonia in Kooperation mit lokalen NGOs im Sommer des vergangenen Jahres ins Leben rief.
Mit einem Ergebnis von knapp 200.000 Unterschriften zeigt die Petition, wie groß die öffentliche Unterstützung zur Abschaffung der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten bei den Bevölkerungen auf nationaler und europäischer Ebene ist. Insbesondere in Deutschland gaben über 69.000 Teilnehmende ihre Stimme für eine Änderung des Gesetzes – mit 35 Prozent erzielte Deutschland dabei den größten Stimmenanteil und zeigt das Engagement hierzulande.
Grundberührende Fischerei im Nationalpark Wattenmeer
Auf dem Papier hat Deutschland das 30-Prozent-Ziel für den Meeresschutz übertroffen – aber in Wirklichkeit sind nur sehr wenige der marinen Schutzgebiete effektiv vor zerstörerischer Fischerei, wie der Grundschleppnetzfischerei, geschützt. So ist beispielsweise der Nationalpark und das UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer eines der in Europa am stärksten betroffenen Gebiete, obwohl es ein Nationalpark ist. Stimmen werden laut, die eine Verträglichkeitsprüfung der Fischerei allgemein fordern.
Deutschland hat seinen Fahrplan zur Erreichung der Ziele des EU-Meeresaktionsplans noch nicht veröffentlicht. Mit der gestrigen Aktion fordert die Initiative nun die Regierung auf, einen Strukturwandelplan zu erstellen, um Meeresschutz Priorität zu geben und nachhaltige Formen der Fischerei einzuführen. Der EU-Meeresaktionsplan 2023 forderte die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen wie die „schrittweise Abschaffung der mobilen grundberührenden Fischerei“ in allen Natura 2000 Gebieten bis 2030 umzusetzen. Ein im April 2024 veröffentlichter Bericht der Nichtregierungsorganisationen Seas At Risk und Oceana stellte fest, dass die Grundschleppnetzfischerei in 90 Prozent der Meeresschutzgebiete weiterhin praktiziert wird. Eine große Mehrheit (82 Prozent) der Bürgerinnen und Bürger in sieben EU-Ländern unterstützt eine strengere Regulierung der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten, so eine Oceana-Studie. Dennoch haben die meisten Mitgliedstaaten, mit einigen Ausnahmen wie Griechenland und Schweden, noch keine nationalen Maßnahmen zur Einschränkung der grundberührenden Fischerei angekündigt.
Ökosystem Meer kennt keine nationalen Grenzen
Die Übergabe ist Teil einer internationalen Reihe, in deren Rahmen im November und Dezember 2024 sowie im Januar 2025 die Petition an die verantwortlichen Regierungen in Spanien, Frankreich, Deutschland, Großbritannien und in den Niederlanden sowie als Gesamtpaket im Januar 2025 an den neu ernannten Europäischen Kommissar für Fischerei und Ozeane, Costas Kadis, übergeben wird.
„In ganz Europa wird den Menschen bewusst, dass die Grundschleppnetzfischerei eine äußerst verschwenderische Fischereimethode ist, die Kohlenstoff in die Atmosphäre freisetzt und Schutzgebiete zerstört, die als Fischaufzuchtgebiete dienen. In der Zwischenzeit können die Kleinfischer:innen, die in unseren Küstengemeinden mit geringem Fischereiaufwand arbeiten, ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Unsere Politiker:innen müssen ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten und küstennahen Zonen durchsetzen, um die Fischerei fairer zu machen”, fasst Beth Thoren, Director of Environmental Action, Patagonia EMEA, zusammen.
„In Deutschland sind auf dem Papier 45 Prozent der Nord- und Ostsee als Meeresschutzgebiete ausgewiesen, aber die Realität sieht anders aus: Sie gleichen Industriegebieten, Fischerei, Rohstoffabbau und Schifffahrt sind allgegenwärtig. In den letzten Wochen wurde auf den globalen Biodiversitäts- und Klimakonferenzen die Schlüsselrolle der Meere betont. Gleichzeitig wird vor unserer Haustür sogar im UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer weiterhin mit Grundschleppnetzen gefischt. Dabei werden sensible Ökosysteme zerstört, Beifang tot über Bord geworfen und Kohlenstoff freigesetzt. Das kann so nicht weitergehen – wir fordern echte Rückzugsorte zur Erholung der Natur, um die Zerstörung unserer Meere zu stoppen”, sagt Svane Bender, Bereichsleitung Naturschutz & Biologische Vielfalt, Deutsche Umwelthilfe (DUH).
„Der Einsatz von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten wie der Doggerbank ist untragbar. Denn der Zustand der Nordsee verschlechtert sich weiter. Mit seiner Klage will der BUND das europäische Naturschutzrecht in Deutschland deshalb grundlegend stärken”, so Lia Polotzek, Interimsgeschäftsführung Politik, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), über die Petitionsübergabe.
„Die zerstörerische Grundschleppnetzfischerei verursacht langfristige Schäden an den Lebensräumen des Meeresbodens und fängt wahllos Nichtzielarten. Sie ist für erhebliche Kohlenstoffemissionen verantwortlich und bedroht unmittelbar die nachhaltige Fischerei. Dennoch wird sie in vielen deutschen Meeresschutzgebieten unkontrolliert fortgesetzt. Die Gesetze sind klar, und die Wissenschaft ist eindeutig: Grundschleppnetzfischerei ist mit dem Schutz der Natur grundsätzlich unvereinbar. Deutschland muss jetzt handeln, um sicherzustellen, dass diese lebenswichtigen Schutzgebiete mehr als nur Linien auf einer Landkarte sind. Diese Gebiete müssen wirklich geschützt werden, und das bedeutet einen sofortigen Stopp der Grundschleppnetzfischerei in allen Gebieten”, sagt Steve Trent, CEO and Founder, Environmental Justice Foundation.
-Pressemitteilung Patagonia/Geschwister Zack PR-