Vereinfachungen für Fischer und Angler soll ab 2005 ein neues Fischerei-Gesetz, in dem das bisherige Fischerei- und Fischereischein-Gesetz vereinigt wurden, in Mecklenburg-Vorpommern bringen.
Statt der bisherigen 44 enthält das neue Werk nur noch 27 Paragraphen. So sollen etwa Touristen per Schnelllehrgang einen zeitlich begrenzten Fischereischein erwerben können. Damit soll Mecklenburg-Vorpommern als Urlaubsland attraktiver werden.
Ferner soll bereits ab einem Alter von zehn Jahren die Möglichkeit bestehen, eine Fischerei-Erlaubnis zu erhalten. Etwa 250.000 Angler gibt es in unserem nordöstlichen Bundesland, 60.000 sind organisiert.
Für Kutter- und Küstenfischer, Binnenfischer und Betreiber von Aquakultur-Anlagen soll das neue Gesetz Vereinfachungen für die Gewässer-Bewirtschaftung bringen.
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