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Äschen Hochrhein

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Äsche

22.09.2009

Schweiz: Die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau haben die Äschenfischerei im Hochrhein durch Sonderverfügungen neu geregelt.

Die neuen Regelungen treten ab 1. Oktober 2009 in Kraft. Seit der Hitze-Katastrophe des Sommers 2003 hat sich der Äschenbestand im Rhein so weit erholt, dass die Schonmaßnahmen schrittweise gelockert werden konnten. Die interkantonale Arbeitsgruppe zur Rettung der Rheinäsche hat den Kantonen eine weitere Lockerung der Fischerei-Beschränkungen für den Winter 2009/2010 vorgeschlagen. So gilt auf der Rheinstrecke vom Untersee bis zum Kraftwerk Rheinau wieder das alte Mindestmaß von 30 cm, weiter rheinabwärts bis zur Kantonsgrenze Zürich/Aargau gilt ein Mindestmass von 35 cm. Für alle diese Rheinabschnitte gilt ein Fangkontingent von 5 Äschen pro Tag und Fischer sowie eine zusätzliche Schonzeit vom 1. Mai bis Ende September 2010. Der Kanton Zürich hat für die Äschenfischerei in seinen übrigen Fließgewässern keine zusätzlichen Auflagen mehr gemacht, da dort mit dem seit dem 1. Januar 2009 gültigen Mindestmaß von 35 cm ein ausreichender Schutz der Äschen-Laichtiere besteht. -ah-

 

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