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Schwerin: Strafanzeigen zum 1. Mai

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Zusammen mit ehrenamtlichen Fischereiaufsehern ging die Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Schwerin am 1. Mai auf Streife. Bild: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Zusammen mit ehrenamtlichen Fischereiaufsehern ging die Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Schwerin am 1. Mai auf Streife. Bild: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern

Besonders im Sommer stellt die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig fest, dass angelnde Personen häufig keine gültigen Fischereidokumente vorweisen können. Dies hat sich auch am sonnigen 1. Mai dieses Jahres wieder gezeigt.

An diesem Tag führte die Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Schwerin gezielt Kontrollen im Sinne des Fischereirechts durch. Unterstützung bekamen die Kollegen der WSPI Schwerin durch drei ehrenamtliche Fischereiaufseher des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF MV). Auf dem Neumühler See und dem Schweriner See waren insgesamt drei gemischte Streifenteams mit je einem Wasserschutzpolizisten und einem ehrenamtlichen Fischereiaufseher des LALLF mehrere Stunden unterwegs.

Gute Quote: 40 kontrollierte Angler, 9 Strafanzeigen, 12 Ordnungswidrigkeiten

Die Bilanz der gemeinsamen Kontrolltätigkeit: Insgesamt wurden über 40 Angler kontrolliert. Dabei mussten acht Strafanzeigen wegen des Verdachts der Fischwilderei, eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und insgesamt zwölf Ordnungswidrigkeiten, unter anderem wegen Verstößen gegen das Landesfischereigesetz aufgenommen werden. Einige der kontrollierten Angler konnten zusätzlich keine aktuelle Angelberechtigung nachweisen. Andere waren mit motorgetriebenen Fahrzeugen auf dem Neumühler See unterwegs, obwohl das für den zu einem Trinkwasserschutzgebiet gehörenden See durch eine Allgemeinverfügung untersagt ist.

Die ehrenamtlichen Fischereiaufseher des LALLF MV werden amtlich bestellt und durch den Landesanglerverband MV und die obere Fischereibehörde geschult. Diese Fischereiaufseher haben die Berechtigung, Pacht-und Eigentumsgewässer der Binnenfischereibetriebe, von Privatpersonen und die Küstengewässer in Bezug auf das Fischereirecht zu kontrollieren. Die gemeinsamen Kontrollen der Polizeibeamten der WSPI Schwerin und der Fischereiaufseher ermöglichten eine sofortige Anzeigenaufnahme und abschließende Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Eine regelmäßige Kontrolle der privaten Fischerei ist zum Schutz der Gewässer und des Fischbestandes notwendig und wird regulär durch die Wasserschutzpolizei im Rahmen der Streife durchgeführt.

Die Wasserschutzpolizei Schwerin rät:

Wenn Sie Angler sind und in den Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns angeln wollen, benötigen Sie die entsprechenden Fischereidokumente (Fischereischein, Angelerlaubnis). Berechtigungen müssen beim Angeln mitgeführt und berechtigten Personen zur Prüfung ausgehändigt werden.

Weitere Informationen: www.lallf.de oder www.lav-mv.de

-Pressemitteilung Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern-

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