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Weiter verboten: Aalangeln in Meer und Brackwasser

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Aal-Fangverbot
Auch 2024 gilt wieder ein Aal-Fangverbot in deutschen Küsten- und Meeresgewässern. Bild: M. Koch

Die EU-Fischereiministerinnen und -minister haben sich nach langen Verhandlungen am 12. Dezember 2023 in Brüssel auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2024 in der Nordsee und im Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern geeinigt.

Zentral in den Verhandlungen waren – wie bereits im Vorjahr – Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals, der sich weiterhin in einem äußerst kritischen Zustand befindet.

Verbot der Freizeitfischerei auf Aal im Küstenbereich

Die für das laufende Jahr geltenden Maßnahmen sollen daher auch 2024 weitgehend fortgesetzt werden. Hierzu gehört insbesondere eine sechsmonatige Schonzeit und das Verbot der Freizeitfischerei auf Aal im maritimen Bereich. Deutschland hat sich in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass für die Ostsee eine einheitliche Schließzeit gilt. Diese wird im Nachgang des Rates von den Anrainerstaaten der Ostsee gemeinsam festgelegt. Sollte es dabei nicht zu einer Einigung zwischen den Anrainern kommen, ist die Schließzeit auf den Zeitraum vom 15. September 2024 bis 14. März 2025 festgelegt.

Vorsichtiges Vorgehen beim Aal

Dazu erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender: „Mit den Verhandlungsergebnissen kommen wir unserer Verantwortung zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Wiederaufbau der Fischbestände nach und geben dem Fischereisektor Stabilität für das kommende Jahr. Die Maßnahmen der Vorjahre zeigen Wirkung. Daher können wir bei vielen Beständen in der Nordsee die Quoten im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen anheben. Beim Aalbestand haben wir uns bis zuletzt für ein vorsichtigeres Vorgehen eingesetzt. Ein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr ist die einheitliche Schließzeit in der Ostsee. Es bringt nichts, wenn sich Aale ungehindert aus deutschen Gewässern auf den Weg machen, aber dann in den Meerengen zwischen Ostsee und Nordsee gefangen werden. Das wird jetzt durch die Neuregelung verhindert. Die Ausweitung der Glasaalfischerei hingegen sehen wir kritisch, da sie die Gefahr für den Bestand erhöht. Wir fordern die Kommission daher auf, vor den Verhandlungen im kommenden Jahr eine Folgenabschätzung vorzulegen.“

Bestände erholen sich

Da die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen rechtzeitig vor der Ratssitzung abgeschlossen werden konnten, besteht für die Fischerei vom Beginn des Jahres 2024 an vollständige Planungssicherheit – erstmalig seit dem Brexit. Die Fangmengen der für Deutschland besonders wichtigen Bestände Hering, Kabeljau, Seelachs, Schellfisch und Scholle steigen in der Nordsee an. Beim Kabeljau hatte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine Festsetzung der Fangmengen nach dem Vorsorgeansatz mit Blick auf eine weitere Erholung des Bestands ausgesprochen. Der in den trilateralen Verhandlungen erzielte Kompromiss weicht allerdings davon nach oben ab. Die weiterhin geltende strenge Fangbegrenzung für Hering im Skagerrak und Kattegat ermöglicht eine fortgesetzte Erholung des Herings in der westlichen Ostsee auch im kommenden Jahr. Bei Makrele, die von allen Küstenstaaten des Nordostatlantiks gemeinsam bewirtschaftet wird, sinkt die Fangmenge leicht.

Küstengewässer in Niedersachsen mit Aalfangverbot…

-Pressemitteilung BMEL-

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