Die zuständige Staatsanwaltschaft in den Niederlanden hat für 2021 zahlreiche Bußgelder für Angler leicht erhöht:
- Keine schriftliche Genehmigung mit einer oder zwei Ruten: 150,- € (bisher 140,-)
- Keine schriftliche Genehmigung mit mehr als 2 Ruten: 330,- € (bisher 320,-)
- Nichtvorlage der schriftlichen Genehmigung (schriftelijke toestemming) auf erste Aufforderung: 100,- € (bisher 95,-)
- Nichtvorlage des Mietvertrages (huurovereenkomst) auf erste Aufforderung: 100,- € (bisher 95,-)
- Angeln mit Angelgerät, das Bedingungen nicht erfüllt: 300,- € (bisher 280,-)
- Angel in Sperrzeit mit verbotenem Köder 100,- € (bisher 95,-)
- Angeln in und in der Nähe eines ausgewiesenen Wehrs oder einer ausgewiesenen Fischpassage: 150,- € (bisher 140,-)
- Angelgerät vorhanden, während Angelgerät zu diesem Zeitpunkt verboten ist: 100,- € (bisher 95,-)
- 1 oder 2 Ruten vorhanden ohne Genehmigung: 100,- € (bisher 95,-)
- Mehr als 2 Ruten vorhanden ohne Genehmigung: 100,- € (bisher 140)
- Anderes zulässiges Angelgerät vorhanden, aber keine Berechtigung oder Befugnis zum Angeln in dem Gewässer: 300,- € (bisher 280,-)
- Angeln mit lebendem Köderfisch: 400,- € (war 390,-)
- Untermaßige Fische vorhanden: 150,- €
- Fisch vorhanden, für den Schonzeit gilt: 150,- €
- Angabe falscher Personalien: 400,- € (bisher 390,-)
- Nichtvorzeigen des Ausweises auf erste Aufforderung: 100,- € (war 95,-)
- Unbefugter Zugang: 100,- € (bisher 95,-)
- Verstoß gegen Zugangsbestimmungen: 100,- € (bisher 95,-)
Quelle: www.fishinginholland.nl