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81 Prozent für Aufhebung des Nachtangelverbotes

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81 Prozent für Aufhebung des Nachtangelverbotes
Die Sonne geht unter am Angelplatz. Für Angler in Baden-Württemberg ist das Fischen über die ganze Nacht bisher verboten.

Das Ergebnis der Mitgliederbefragung im Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. (VFG) liegt vor.

Mit der Dezemberausgabe der Verbandszeitschrift hatten alle Verbandsmitglieder einen Stimmzettel für eine Mitgliederbefragung zum bestehenden Nachtangelverbot in Baden-Württemberg erhalten. Der Rücklauf betrug nur knapp 10 Prozent.

11 Prozent der Mitglieder haben für die Beibehaltung des bestehenden Nachtangelverbotes gestimmt. 8 Prozent waren für eine Kompromisslösung: Zusätzlich zur Ausnahme Wels und Aal soll die Landesfischereiverordnung in § 3 (1) auch weitere Fischarten berücksichtigen, die bis 24/1 Uhr beangelt werden dürfen. 81 Prozent haben für die völlige Aufhebung des Nachtangelverbotes gestimmt.

Nachtangelverbot soll gestrichen werden

Wie geht es jetzt weiter? „Dieses Abstimmungsergebnis ist für das Verbandspräsidium konkrete Veranlassung, in der Sache weitere Schritte zu unternehmen“ so Verbandspräsident Wolfgang Reuther. So hat der VFG bereits zur nächsten Sitzung des Landesfischereibeirates im März den Antrag gestellt, dass der Landesfischereibeirat beschließen möge, das Landwirtschaftsministerium aufzufordern, das Nachtangelverbot außerhalb von Schutzgebieten aus der Landesfischereiverordnung zu streichen.

Keine Nachteile bekannt

Der Landesfischereibeirat im Landwirtschaftsministerium ist geregelt in § 49 Fischereigesetz und hat beratende Funktion. Ihm gehören sechs Fischereiverbandsvertreter an sowie insgesamt sieben weitere Vertreter von Bauernverband, Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag, Landesnaturschutzverband und Ministerien. In anderen Bundesländern in Deutschland gibt es kein Nachtangelverbot. Dadurch entstehende Nachteile sind nicht bekannt.

Handlungsbedarf für die Landespolitik

Fischereirechtsinhaber sollen auch in Baden-Württemberg in eigener Verantwortung örtliche Regelungen zur tageszeitlichen Ausübung der Angelfischerei treffen können, so wie in allen anderen Bundesländern in Deutschland auch.

Die eingegangenen Stimmzettel werden offiziell an den Landtag übergeben. Verbandspräsident Reuther sieht jetzt aufgrund dieses Anglervotums auch für die Landespolitik Handlungsbedarf, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu starten.

Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V.

-pm-

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