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Lösung für die Fisch-Einfuhr


Bild: Canadian Overseas

Seit Mai 2004 gelten neue Einfuhr-Regelungen für Fisch in die EU. Angler dürfen ohne größere Auflagen nur noch ein Kilogramm aus Übersee einführen. Der Reise-Veranstalter „Canadian Oversea“ bietet jetzt für seine Kunden eine Lösung an.

Maximal ein Kilogramm

Im Zuge der EU-Erweiterung im Mai 2004 wurden die veterinärrechtlichen Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft zum Schutz vor der Einschleppung von Tierseuchen und aus Gründen der Lebensmittel-Sicherheit aktualisiert.

Diese gelten für gewerbliche und für nicht gewerbliche Einfuhren. In der Verordnung EU 136/2004 werden die Ausnahme-Mengen an Lebensmitteln tierischer Herkunft die ohne spezielle Veterinär-Dokumente und ohne Einfuhr-Untersuchung mitgeführt werden dürfen auf maximal ein Kilogramm begrenzt.

Böse Überraschung

Am 5. Juli 2004 wurden zwei Anglern beim Eintreffen am Münchner Flughafen nach einem Angel-Urlaub in Kanada mit folgender Anordnung des Haupt-Zollamtes München überrascht. Sie hatten 24 Kilogramm gefangenen Lachs im Gepäck:

„Die Einfuhr der vorstehend genannten Ware ist unzulässig. Sie überschreitet die zulässige Höchstmenge nach Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 136/2004 von 1 kg und entspricht somit nicht den Einfuhrvorschriften. Die Ware ist gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft aus Drittländern (…) nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsrechts zu beseitigen.“ Ihre 24 Kilogramm Fisch-Filet wurden von den Zoll-Beamten entsorgt.

Beispiel Kanada

Der Fisch muss nach der neuen Verordnung aus einem zugelassenen Verarbeitungs-Betrieb stammen – das heißt er muss dort filetiert vakuumverpackt und eingefroren werden. Die Angel-Lodge „Big Spring“ von „Canadian Oversea“ liegt inmitten der Wildnis und ist nur per Schiff oder per Wasser-Flugzeug erreichbar. Bislang wurde der gefangene Fisch direkt vor Ort in der Lodge professionell verarbeitet.

Eine Verarbeitung durch einen EU-zugelassenen Verarbeitungs-Betrieb bedeutet dass der Fisch regelmäßig aus der Lodge ausgeflogen werden muss um die Fertigstellung des Fisches bis zur Abreise der Gäste zu gewährleisten. Dies bedeutet neben einem immensen finanziellen Aufwand natürlich auch eine völlige Umstellung der Logistik.

Dieser zugelassene Verarbeitungs-Vertrieb muss dann zusammen mit der „Canadian Food Inspection“ zuständiges Veterinäramt die Veterinär-Bescheinigung für Fischerei-Erzeugnisse ausstellen und die Fisch-Sendung ordnungsgemäß kennzeichnen.

Grundsätzlich zertifiziert die „Canadian Food Inspection“ nur kommerziell und nicht sportlich gefangenen Fisch. Die Behörde ist zur Zeit noch nicht in der Lage eine Zertifizierung der Fänge von einzelnen Angelgästen vorzunehmen. Auch nicht in Zusammenarbeit mit einem EU-zugelassenen Betrieb.

Der Fisch muss dann bei der Ankunft am deutschen Ziel-Flughafen veterinärrechtlich abgefertigt werden. Das bedeutet dass die Sendung zwei Tage vor Ankunft angemeldet werden muss. Durch die Zahl der Gäste ist diese Anmeldung sehr aufwändig. Die Gäste von „Canadian Oversea“ reisen zwar als Gruppen haben ihre Wohnsitze aber in ganz Deutschland verteilt und nutzen unterschiedliche Flughäfen. So ist die Möglichkeit einer Sammel-Anmeldung nicht gegeben und jeder Gast müsste einzeln angemeldet werden.

Darüber hinaus können nur Flughäfen benutzt werden die über eine Veterinär-Stelle verfügen. Außerdem werden Bearbeitungsgebühren zwischen 30 und 70 Euro fällig und der Zeitaufwand für diese Veterinär-Untersuchung ist nicht unerheblich. Nach einem neunstündigen Flug und dem Jetlack bedingt durch den Zeit-Unterschied sind die Reisenden dementsprechend müde und müssen dann noch diesen Weg durch die Bürokratie durchlaufen.

Dann muss die Fisch-Sendung noch bei Überschreitung des Warenwertes von 175 Euro verzollt werden. Dies stellt eigentlich kein Problem dar und es ist auch finanziell keine große Belastung. Der Zoll nimmt als Rechenbasis für ein kanadisches Wildlachsfilet (frisch) 10 Euro/Kilogramm.

Führt man 35 Kilogramm nach Deutschland ein so sind das 350 Euro. 175 Euro sind frei und auf 175 Euro müssen dann 13 Prozent Zoll bezahlt werden. Das ganze beläuft sich also auf eine Summe von 2275 Euro zzgl. 7 % MwSt. Bei geräuchertem Lachs ist die Rechenbasis auf 15 Euro/kg festgelegt.

Viele Hürden mussten von „Canadian Oversea“ genommen werden und eine große Angst kam auf dass die liebevoll geführte Lodge ab dem nächsten Jahr vielleicht keine deutschen Gäste mehr empfangen kann die nicht darauf verzichten wollen ihren stolzen Fang zu Hause zu genießen.

Die Lösung von „Canadian Oversea“

Nach Gesprächen mit den Veterinär-Behörden in beiden Ländern den Haupt-Zollämtern den kanadischen und deutschen Ministerien der kanadischen Botschaft und einigen ausgewählten Politikern konnte „Canadian Oversea“ nun die Probleme für die deutschen Angler die auch in Zukunft die Vorzüge der schwimmenden Lodge genießen wollen aus der Welt schaffen.

„Canadian Oversea“ hat einen EU-zugelassenen Betrieb gefunden der die Fänge der deutschen Gäste verarbeitet und zusammen mit der „Canadian Food Inspection“ auch zertifizieren kann. Die „Canadian Food Inspection“ hat sich auf einen Kompromiss eingelassen; „Canadian Oversea“ wird den selbstgefangen Fisch aller Gäste im Laufe der Saison sammeln und in einem Kühlhaus nach der Verarbeitung tiefgefroren lagern. Am Ende der Saison wird die Gesamtsendung durch die „Canadian Food Inspection“ als kommerzielle Sendung zertifiziert und wird dann als Großcontainer nach Deutschland verschickt. Das deutsche Büro von „Canadian Oversea“ kümmert sich nach Ankunft hier in Deutschland um die Verteilung so dass der eigene Fisch dann ganz bequem bei dem Gast zuhause angeliefert wird.

Mit diesem neuen Reise-Ablauf bietet „Canadian Oversea“ den Gästen eine noch bequemere Reise. Keine Fischkisten müssen mehr geschleppt werden keine Wartezeiten an der Zoll- oder Veterinär-Stelle kein Hoffen und Bangen dass das Gepäck mit dem Fisch auch nicht verloren gegangen ist. Der einzige Nachteil für die Gäste ist die Wartezeit auf den Fang bis zum Saisonende.

Info: Weitere Informationen über Big Spring bekommen Sie unter www.canadian-oversea.de oder per Telefon unter 04347-90 85 75 bei Dominique Schauenburg (Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr).

-pm-

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