Nun ist es amtlich, der Gesetzesbeschluss des Landtags in Baden-Württemberg zur Änderung des Mindestalters von zehn auf sieben Jahre für die Ausstellung von Jugendfischereischeinen wurde am 16. Oktober 2024 in der Drucksache 17/7544 im Artikel 1 und am 23. Oktober 2024 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und tritt somit am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Nach langem Kampf hat es der Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFVBW) endlich erreicht, dass Kinder ab 7 Jahren den Jugendfischereischein erhalten können und unter Aufsicht erwachsener Angler dem Fischen nachgehen dürfen. Diese Herabsetzung des Mindestalters ist wichtig, damit Kinder sich frühzeitig mit der Natur auseinandersetzen können, bevor sie durch Unterhaltungselektronik immer weiter abgelenkt und nicht mehr erreicht werden können.