Der Deutsche Angelfischer-Verband DAFV hat am 9. Februar 2021 zusätzlich zur Pressemitteilung „Bundestag beschließt schwere Eingriffe in Fließgewässer“ zusammen mit anderen Umweltverbänden einen offenen Brief an die Mitglieder des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat sowie des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag verschickt.
Es geht dabei um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz (BR DS 25/21) im Bereich der Wasserkraft und damit um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung lebendiger Flüsse mit gesunden Fischbeständen.
Offener Brief der Umweltverbände:
Erhalten Sie die letzten frei fließenden Flussabschnitte – keine beschleunigten Genehmigungsverfahren für umweltschädliche Kleinwasserkraft!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Sorge haben wir den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz (BR DS 25/21) im Bereich der kleinen Wasserkraft zur Kenntnis genommen. Der Gesetzentwurf ist nach unserer Überzeugung naturschutzfachlich unverantwortlich und europarechtswidrig, weil der Neubau und die Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen gravierende Auswirkungen auf die Erreichung des guten ökologischen Zustands gemäß Wasserrahmenrichtlinie haben und zu einer erheblichen Gefährdung der letzten frei fließenden Flussabschnitte beitragen. Unter dem Deckmantel angeblicher, minimaler Effizienzsteigerungen werden massive Eingriffe in Gewässer in Kauf genommen, ohne die umweltrechtlichen Anforderungen ausreichend zu prüfen.
Die meisten der rund 7400 Anlagen der kleinen Wasserkraft sind aus umweltfachlicher Sicht hoffnungslos veraltet und mit vertretbarem Aufwand kaum zu modernisieren. Für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie sowie der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ist an vielen Standorten eher ein Rückbau anstatt eines erleichterten Genehmigungsverfahrens erforderlich. Modernisierungen werden von den Betreibern in der Regel nur mit einhergehenden Kapazitätssteigerungen in Angriff genommen. Damit würde den Flüssen in Zukunft noch mehr Fließenergie entzogen, welche sie schon heute dringend für die natürlichen Selbsterhaltungsprozesse benötigen.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Verordnung (EU) 2019/1010 vom 5. Juni 2019 zu EU-Naturschutzvorschriften in Artikel 18 (3) die Erstellung von Leitlinien verlangt, die eine einheitliche Auslegung des Begriffs ‚Umweltschaden‘ ermöglichen. Der vorliegende Gesetzentwurf übersieht die Auslegungen der Kommission in den Leitlinien, die ausschließlich an der Rechtsprechung des Gerichtshofes orientiert sind.
Wir appellieren daher an Sie, sich für den Erhalt der letzten frei fließenden Flussabschnitte und deren Artenreichtum einzusetzen und den vorliegenden Gesetzentwurf im weiteren Verfahren deutlich nachzubessern. Hierzu gehört der Verzicht auf eine einseitige Privilegierung zu Lasten von Natur und Umwelt, die vollständige Beachtung der europäischen Rechtsvorschriften des Natur- und Gewässerschutzes sowie die verbindliche Berücksichtigung der EU-Leitlinien zur Umwelthaftung.
Mit freundlichen Grüßen