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Verordnung aus Brüssel: „Catch&Release nach Vorschrift?“

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Catch & Release: Todsünde, legal, Vorschrift? Ja, wat denn nu?
Catch & Release: Todsünde, legal, Vorschrift? Ja, wat denn nu?

„Ich verspeise alle Fänge! Fisch ist lecker und zurücksetzen gegen die Natur!!“

„Ich bin ein Berfürworter von Catch&Release. Bei hoher Bevölkerungsdichte und viel Angeldruck ist es gebotene Pflicht Fische zurückzusetzen!“

Wie auch immer man sich zu diesen polarisierenden Sichtweisen positioniert, es endet in endlosen Diskussionen. Zu finden in Angelforen, Socialmedia Plattformen und Stammtischgesprächen. Wären es jedenfalls bereichernde Debatten. Stattdessen reicht das Spektrum von Ahnungslosigkeit, über platte Wutausbrüche bis hin zu wüsten Gewaltandrohungen.

Die Spaltung der Angler ist es, die es so schwer macht, gegen nichtangelnde Kritiker und wahnwitzige Ideologen vorzugehen, und der Justiz überzeugend zu vermitteln, was Angeln eigentlich ist. Das oberste Ziel aller erfolgreichen Feldherren war es, das Heer unter allen Umständen zu einen. Sonst wird es machtlos. In diese Stellung haben wir uns manövriert. In eine lahme Angel-Ente.

Es wäre im Vorfeld hilfreich, wenn man definiert, welche der beiden Fronten denn nun richtiger liegt. Leider tendiert der deutsche Durchschnittsangler dazu, nur EINE Sichtweise zuzulassen. Dabei lässt sich die salomonische Lösung vergleichsweise einfach zusammenfassen:

„Die Eigenverantwortung des Anglers muss maßgebend werden. Jeder muss das Recht haben, den gefangenen Fisch zu essen ODER zurückzusetzen. Um der Gier und einem gefährlichen (typisch deutschen) Entnahmewahn vorzubeugen, helfen Entnahmebegrenzungen (nicht zu verwechseln mit „Fangbegrenzungen“). Damit beugt man der Gefahr vor, natürliche Gewässer zu „Besatz- und Entnahmesystemen“ verkommen zu lassen, denn Besatz darf immer nur die Ergänzung der Natur sein, und keinesfalls dazu dienen den Vereinsmitgliedern volle Kühltruhen zu garantieren. Der Angler entscheidet bis zu diesem Limit selbstständig vor Ort. Der Gelegenheitsangler, der verständlicherweise mehr, und der „Suchtangler“, der aus Vernunftsgründen weniger entnimmt. Punkt.“

Der Fischesser als Naturschänder?
Der Fischesser als Naturschänder?

Doch Halt! Handelt der Releaser nicht illegal? Das gelogene Hauptargument böser Fanatiker machen sich sogar böswillige Fischverwerter im Kampf gegen die Release-Fraktion zunutze, um den eigenen Hemdkragen weißer glänzen zu lassen. Fakt bleibt: Kein Angler wurde in Deutschland jemals wegen des Zurücksetzens eines Fisches verurteilt, sondern nur, wenn der Fisch zu lange an der Luft war. Schlimmstenfalls zahlten Prominente Summen, damit die Verfahren eingestellt werden, damit sie sich nicht durch lange Prozesse quälen müssen. Von illegal kann keine Rede sein. Verkauft werden diesen Summe von Tierrechtlern, wie aktuell beim Rapper Marteria als Bußgeld. Juristisch falsch. Setzen. Sechs!

Man weiß seit Jahrtausenden, dass es beim Fischen und Angeln „nicht verwertbare Beifänge“ gibt. Als Geistlicher könnte ich sogar die Bibel zitieren, die „faule Fische“ erwähnt, die zurück – wörtlich „hinaus“ – geworfen werden (Quelle: Matthäus 13,48) Wenn das vor 2000 Jahren üblich war, warum soll das in dicht besiedelten Ländern nicht ausgeweitet werden auf „Fische, die aus vernünftigen Erwägungen und persönlicher Entscheidung des Anglers (der einen Sachkundeachweis besitzt), zum „Beifang“ werden?“

Halt, ich muss mich bremsen, um nicht in die Debatte zu verfallen, vor der ich oben selber gewarnt habe. Vielmehr wird es nun spaßig, durch eine ausgesprochen amüsante Entscheidung aus Brüssel!

In ganz Europa fragt kein Mensch danach, WARUM man angeln geht. Kein EU-Land verlangt eine Definition. Die gibts nur im Land der großen Mauer, die niemand zu bauen beabsichtigte, und die so lang war, wie die Spaltung unter Anglern. Eine Mauer, so lang, dass man von ihr aus glatt den Mond hätte erkennen können. Jedenfalls in sternklaren Nächten.

Muss ich mit meinem Angelbus erst bis nach Berlin, damit Angeln als Hobby und nicht als Nahrungserwerb wahrgenommen wird?

Angeklagter! Raus mit der Sprache! Warum gehen sie angeln? Aus Freude an der Natur? Weil sie Erholung suchen? Weil sie vor der Entfremdung der Gesellschaft in die Natur entfliehen, um jedenfalls am Wochenende ein Teil von ihr zu werden?

Nein, keinesfalls, denn angeblich kann man all das auch OHNE zu angeln. Darum beschließen nichtangelnde Juristen das Angeln auf „Fischverwertung“ zu reduzieren. Unfassbar, aber wahr. Wie blöd muss ein Angler sein, im Durchschnitt fast 1000 Euro per Anno für sein Hobby auszugeben, wenn das nur der Gewinnung von Fischfleisch dienen soll? Mit der Summe kann man eine fünfköpfige Familie an allen Freitagen des Jahres mit Fisch versorgen, OHNE Zeit beim Angeln zu verplempern. Das sollte selbst bei diagnostizierter Dyskalkulie nicht passieren.

Doch dann prescht Brüssel vor in Bezug auf den Wolfsbarsch. Ohne zu wissen, was im vielleicht wichtigsten Geldgeberland der EU vor sich geht. Es wird ein Entschluss gefasst. Ein völlig verrückter. Der den deutschen Gesetzgeber in die Verzweiflung stürzen muss. Zitat der Verordnung:

„Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und Vlla sowie von Vlld bis Vllh die Befischung von Wolfsbarsch, auch vom Ufer aus, ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet.“

Soso. Aus Brüssel wird ein „PRINZIP“ vorgegeben. Das in ausnahmslos KEINEM EU-Staat auch nur ansatzweise diskutiert wird. So sehr man lustige EU-Verordnungen über den Grad der Bananenkrümmung oder Staubsaugerschlauchnuten auch belächeln mag, hier kann man nur eines belächeln: das Gesicht der EU-Kommissare, als sie feststellen mussten, dass diese überall selbstverständliche Anordnung in Deutschland umstritten ist und das Land erneut in eine gesellschaftliche Mauerbildung treibt. Natürlich hatte niemand die Absicht eine Mauer zu bauen.

Warum diskutiert man hier? Weil man sich noch nicht ganz sicher ist, WOZU das Angeln dient. Erholung ist bekanntlich nicht der Grund.

Armes Deutschland. Dabei hab ich dich eigentlich so lieb.

Ach, liebe Mutti: Solltest Du dies hier zufällig lesen, vielleicht weil eine neue EU-Verordnung es Dir vorschreibt, sei doch so lieb und sag (als ehemalige Vorsitzende eines Angelvereins!) unserem Volk, dass Angeln nicht dazu da ist leere Mägen zu füllen. Die Zeiten sind vorbei. Es weit mehr als das. Aber dazu später mal mehr…

Warten sie jetzt noch auf MEINEN ernst gemeinten Lösungsansatz? Klar. Hier ist er:

Man erkläre das Angeln sofort zum gesellschaftlich wichtigen und pädagogisch wertvollen Kulturgut!

Damit ist es in jeder Hinsicht unangreifbar.

Aber dafür muss ich wohl erst König von Deutschland werden. „Herr Präsident, mit  Verlaub, ich nehme die Wahl an!“

Matze Koch

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