Aktuelle Meldungen Preiserhöhungen bei Angelkarten

Preiserhöhungen bei Angelkarten

Der Jahresschein der rheinland-pfälzischen Rheinstrecke bei Worms kostet jetzt 49 Euro, das ist ca. 60 Prozent mehr als in den Vorjahren.

Viele unserer Leser haben sich Anfang des Jahres gewundert, warum es bei manchen Jahresscheinen beziehungsweise Angelkarten (Erlaubnisscheine) teilweise zu deutlichen Preiserhöhungen kam, so auch unser Leser Andy F.

Er wollte wissen, warum der Jahresschein der rheinland-pfälzischen Rheinstrecke bei Worms jetzt 49 € kostet, eine Preiserhöhung von immerhin rund 60 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren. Wir fragten beim Fischereirechtsinhaber, dem Land Rheinland-Pfalz, nach. Hier die Antwort der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, die für den Südteil des Landes die Aufgaben der Oberen Fischereibehörde wahrnimmt:

„Wir mussten auf Grund zweier Änderungen den Preis deutlich erhöhen. Auf Grund gesetzlicher Änderungen (EU-Mehrwertsteuerrichtlinie; Umsatzsteuergesetz) wurde das Land Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2023 erstmalig Umsatzsteuerpflichtig. Wir müssen daher die ausgewiesene UmSt. erheben und dem Finanzamt abführen. Des Weiteren haben wir den Preis seit dem Jahr 2006 nicht mehr geändert bzw. erhöht. Wir mussten daher eine Erhöhung unter Berücksichtigung des Preissteigerungsindex über 16 Jahre durchführen.

Die Mittel aus dem Verkauf der Erlaubnisscheine sind für die rheinland-pfälzische Fischerei zweckgebunden. Aus den vereinnahmten Mittel wird u.a. der jährliche Fischbesatz am Rhein (Aal, Hecht, Lachs etc.), die Projekte zur Wiederansiedelung gefährdeter Fischarten (Lachs, Meerforelle, Maifisch etc.), Förderung der Freizeit- und Berufsfischerei, Fischereifachberatung, etc. finanziert.

Zusätzlich haben wir uns nach Abwägung aller Fakten für eine Berücksichtigung des Lebensalters bei einer Ermäßigung des Jahrespreises um ca. 50% entschieden (bis 18 Jahre und ab 65 Jahre). Die Berücksichtigung der Senioren war bisher auf dem pfälzischen und rheinhessischen Erlaubnisschein nicht der Fall und ist daher neu eingeführt worden. Somit wurde der Preis für die Senioren gegenüber den Vorjahren sogar verringert. Wir hofften daher auf eine positive Resonanz, die uns auch schon mehrfach mitgeteilt wurde. Des Weiteren werden Personen bei der Ermäßigung berücksichtigt, die entweder Sozialhilfeempfänger oder Schwerbehindert mit einem GdB ab 50 sind (…).“

-bü-

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