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Niederlande: Höhere Bußgelder für Angler

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Der Gewässerreichtum zieht viele deutsche Angler in die Niederlande. Bei Angelverstößen zieht die Polizei dort amtlich festgelegte Bußgelder ein.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in den Niederlanden hat für 2021 zahlreiche Bußgelder für Angler leicht erhöht:

  • Keine schriftliche Genehmigung mit einer oder zwei Ruten: 150,- € (bisher 140,-)
  • Keine schriftliche Genehmigung mit mehr als 2 Ruten: 330,- € (bisher 320,-)
  • Nichtvorlage der schriftlichen Genehmigung (schriftelijke toestemming) auf erste Aufforderung: 100,- € (bisher 95,-)
  • Nichtvorlage des Mietvertrages (huurovereenkomst) auf erste Aufforderung: 100,- € (bisher 95,-)
  • Angeln mit Angelgerät, das Bedingungen nicht erfüllt: 300,- € (bisher 280,-)
  • Angel in Sperrzeit mit verbotenem Köder 100,- € (bisher 95,-)
  • Angeln in und in der Nähe eines ausgewiesenen Wehrs oder einer ausgewiesenen Fischpassage: 150,- € (bisher 140,-)
  • Angelgerät vorhanden, während Angelgerät zu diesem Zeitpunkt verboten ist: 100,- € (bisher 95,-)
  • 1 oder 2 Ruten vorhanden ohne Genehmigung: 100,- € (bisher 95,-)
  • Mehr als 2 Ruten vorhanden ohne Genehmigung: 100,- € (bisher 140)
  • Anderes zulässiges Angelgerät vorhanden, aber keine Berechtigung oder Befugnis zum Angeln in dem Gewässer: 300,- € (bisher 280,-)
  • Angeln mit lebendem Köderfisch: 400,- € (war 390,-)
  • Untermaßige Fische vorhanden: 150,- €
  • Fisch vorhanden, für den Schonzeit gilt: 150,- €
  • Angabe falscher Personalien: 400,- € (bisher 390,-)
  • Nichtvorzeigen des Ausweises auf erste Aufforderung: 100,- € (war 95,-)
  • Unbefugter Zugang: 100,- € (bisher 95,-)
  • Verstoß gegen Zugangsbestimmungen: 100,- € (bisher 95,-)

Quelle: www.fishinginholland.nl

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