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Limitierte Gewässeranzahl für Gastangler in Ostsachsen

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Elbe
Die Elbe im Bereich der Sächsischen Schweiz. Dieser stark touristisch frequentierte Bereich ist weiterhin auch durch Gastangler beangelbar. Bild: Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V.

In Ostsachsen stehen Gastanglern seit diesem Jahr mit 31 Gewässern deutlich weniger Reviere zur Verfügung als in den Jahren zuvor.

René Häse, Geschäftsführer des Anglerverbands „Elbflorenz“ Dresden, schrieb der Redaktion dazu Folgendes:  „Der Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden bewirtschaftet mit über 230 Vereinen eine Anzahl von ca. 280 Gewässern in Ostsachsen. Bei den Gewässern handelt es sich um Kleinteiche ab ca. 0,2 Hektar Wasserfläche bis hin zum größten See Sachsens, dem Bärwalder See mit sage und schreibe 1.299 Hektar Wasserfläche. Vom kleinen Wiesenbach bis hin zur Elbe bewirtschaften der Verband und seine Mitglieder auch Fließgewässer.

Bis Ende des Jahres 2020 wurden für nahezu alle dieser Gewässer Gastangelkarten verkauft. Ab dem Jahr 2021 wurde die Anzahl der Gewässer, für die es Gastangelkarten gibt, auf 31 limitiert. Dabei handelt es sich um jene Gewässer, die hinsichtlich ihrer Größe und der örtlichen Bedingungen, aber auch hinsichtlich der touristischen Bedeutung prädestiniert sind und auch größerem Angeldruck gerecht zu werden. Diese 31 Gewässer umfassen mehrere Tausend Hektar an bewirtschafteter Wasserfläche. Die Zahl der Gewässer ist daher nicht 1:1 in das Verhältnis zur Gesamtbewirtschaftungsfläche unseres Verbandes zu setzen.

Die Gründe für diese Entscheidung sind vielschichtig. Einerseits haben wir besonders bei kleinen Gewässern Tendenzen festgestellt, dass sich Einheimische über Gastangelkarten gezielt nach Besatzmaßnahmen an den Früchten unserer Verbands- und Vereinsarbeit bereichert haben und sich nicht mehr über eine Vereinsmitgliedschaft in die tagtäglichen Bewirtschaftungsarbeiten einbringen wollen. Auf lange Sicht würde das dazu führen, dass wir die Gewässer als gemeinnütziger Verein nicht mehr bewirtschaften können. Zum anderen gibt es auch immer mehr gesetzliche und vertragsmäßige Bestimmungen, die in unseren Verbandsgewässern nur organisierten Mitgliedern das freizügige Angeln ermöglichen.

Als gemeinnütziger Verein haben wir mit den neuen Regelungen einen Kompromiss gefunden, Gästen das Angeln an nahezu allen Gewässerarten in jeder Region unseres Verbandes weiterhin zu ermöglichen und unseren Verbands- und Mitgliederinteressen sowie den rechtlichen Bestimmungen ebenso gerecht zu werden.“

Infos zu den Gastangelbedingungen… 

-red-

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