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Gericht kippt Nachtangelverbot in Baden-Württemberg

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Am 14. Juli 2021 fiel die gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg, dies berichtet der DAFV in folgender Pressemitteilung:

Der Präsident und ein Teil des Präsidiums des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFVBW) hatte eine Feststellungsklage eingereicht, welcher heute in Stuttgart von dem Verwaltungsgericht stattgegeben wurde. „Erst mal dürfen ja jetzt nur die Kläger als Privatperson nachts angeln, aber mit der richtigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Stuttgart ist das Verbot aus unserer Sicht nicht mehr haltbar. Wir werden nun umgehend das Gespräch mit dem Ministerium suchen“, so Reinhardt Sosat, Geschäftsführer der Landesfischereiverband Baden-Württemberg.

In einem offenen Brief trat der LFVBW bereits am 13.04.2016 an die Landesregierung heran und forderte eine Aufhebung des Nachangelverbotes. Viele politische Gespräche, umfangreiche Stellungnahmen sowie Anhörungsverfahren wurden abgehalten in denen der Verband seine Sichtweisen darlegen und nahezu alle Beteiligten inklusive der Fischereiverwaltung von der Aufhebung überzeugen konnte. Selbst der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg E.V. (LNV) beschloss einstimmig, dass keine Einwände mehr gegen die Aufhebung eines Nachtangelverbots bestehen. Dies war eine wichtige Unterstützung, um die Gespräche mit der zuständigen Politik und Verwaltung fortzuführen. Trotz aller Bemühungen seitens des Verbandes wurde die Aufhebung des Nachtangelverbotes nicht in die geänderte Landesfischereiverordnung am 09.04.2020 aufgenommen.

Eine nachvollziehbare Argumentation für die Beibehaltung des Nachangelverbotes gab es nicht und Baden-Württemberg blieb das einzige Bundesland, welches sich mit solchen Einschränkungen der Angelfischerei über Nacht konfrontiert sah. Da der Verband als solcher keine Klage dagegen einreichen konnte, hat das Präsidium des LFVBW fünf Einzelklagen beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht. Wird der Klage vor Gericht stattgegeben, so wird das Nachtangelverbot für die Kläger aufgehoben. Im weiteren Verlauf kann der Verband mit diesem Urteil an die Landesregierung herantreten, um das Nachtangelverbot vollständig zu kippen.

Zur Info, in Baden-Württemberg ist bisher die Angelfischerei nur von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zu einer Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Diese Regelung eines generellen Nachtangelverbotes ist aus Sicht der Angler überholt und es gibt sie in dieser Form nur noch in Baden-Württemberg.

Auch ohne Angler findet an vielen Gewässern nachts eine Naturnutzung statt. Hundeführer, Mountainbiker, Festivitäten, Spaziergänger, Schifffahrt, Straßenführung entlang von Gewässern sind nach wie vor Realität. Angler können nachts eine positive Aufsichtsfunktion am Gewässer erfüllen und haben im Gegensatz zu anderen nächtlichen Naturnutzern eine spezielle Ausbildung in Form der amtlichen Fischerprüfung.

Insbesondere in den Wintermonaten, ohne viele Sonnenstunden, kann mit der geltenden Regelung an einem normalen Arbeitstag die Fischerei praktisch nicht mehr ausgeübt werden. Weiterhin bleibt der Nutzen eines generellen Nachtangelverbotes schleierhaft, wenn am gleichen Flussabschnitt, jedoch aber über die Landesgrenze hinaus, der Angelfischerei nach wie vor nachgegangen werden kann.

Der Landesfischereiverband hat als anerkannter Naturschutzverband ein vitales Interesse an funktionierenden Ökosystemen und sieht diese auch mit einer flexiblen Regelung beim Nachtangeln in keiner Weise gefährdet. Das zeigen auch die Erfahrungen aus den übrigen Bundesländern in Deutschland.

Aus Sicht des DAFV wäre es zielführend, die Regelung zum Nachtangeln außerhalb von Naturschutzgebieten grundsätzlich dem Fischereirechtsinhaber bzw. dem Pächter des Fischereirechts zu überlassen, in den meisten Fällen sind dies die Fischereivereine. Der jeweilige Vereinsvorstand sollte in eigener Verantwortung Regelungen zu einer tageszeitlichen Beschränkung der Angelfischerei treffen können. Eine solche Deregulierung würde die Entscheidungshoheit in die Hände derer übertragen, welche die notwendige Kenntnis für eine geeignete Lösung an dem jeweiligen Gewässer besitzt.

Pressemitteilung des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg e.V. zum gewonnenen Prozess am 13.07.2021 gegen das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart

Nachtangelverbot: Nach langem Kampf – Klage gewonnen!

Wir haben es endlich geschafft, am 13.07.2021 wurde das nur in Baden-Württemberg bestehende Nachtangelverbot auf dem Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart für die fünf Initiatoren dieser Klage, LFV-BW Präsident Thomas Wahl und die vier LFV-BW Vizepräsidenten Jürgen Waldvogel, Bettina Narr, Thomas Lang und Jürgen Kath gekippt. Da die unlängst eingereichte eigenständige Klage des 1. Vorsitzenden des WAV e.V., Herr Schock mit unserer Klage vor Gericht gemeinsam verhandelt wurde und er in seiner Klageschrift keinen Antrag gestellt hatte, wurde ihm von der Richterin der Vorschlag unterbreitet, sich unserem Antrag anzuschließen. Diesem Vorschlag kam der nicht anwaltlich vertretene H.-H. Schock unverzüglich nach. Nun darf er sich dank des LFV-BW auch als Gewinner fühlen; vorrangig für uns ist jedoch, dass die Entscheidung im Sinne aller Angler getroffen wurde.

Seit mehr als 5 Jahren versucht unser Landesfischereiverband BW unermüdlich die Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg zu erreichen. Mit vielen politischen Gesprächen, umfangreichen Stellungnahmen und einem ausführlichem Anhörungsverfahren wurde bisher auf die Landesregierung eingewirkt. Unterstützung erhielten wir von allen Beteiligten im Anhörungsverfahren (eine Enthaltung) und selbst die Fischereiverwaltung schloss sich unserer Argumentation an. Zuversichtliche Worte gastredender Politiker der Regierungsfraktionen während des Landesfischereitags 2019 stärkten unsere Erwartung. So waren wir voller Hoffnung, dass mit der fälligen Änderung der Landesfischereiverordnung unter anderem auch das Nachtangelverbot aufgehoben wird.

Am 09.04.2020 veröffentlichte das Ministerium die überarbeitete Landesfischerei-verordnung im Gesetzblatt und somit trat diese mit sofortiger Wirkung in Kraft. Zu unser aller Verwunderung blieb das Nachtangelverbot jedoch erhalten. Spekulationen über das wie und warum halfen nicht weiter und da es aus unserer Sicht keine nachvollziehbare Argumentation gab und Baden-Württemberg als einziges Bundesland dieses Verbot aufrecht hält, blieb uns nur noch der Weg zur Klage.

Aufgrund des komplizierten Rechtssystems in Deutschland konnte eine Verbandsklage nicht eingereicht werden, sie musste personenbezogen erfolgen. Und so erklärten sich 7 Tage nach in Kraft treten der geänderten LFischVO am 16.04.2020 unser Präsident Thomas Wahl und unsere vier Vizepräsidenten Jürgen Waldvogel, Bettina Narr, Thomas Lang und Jürgen Kath als „Speerspitze des Verbandes“ bereit, beim Verwaltungsgericht Stuttgart insgesamt 5 Einzelklagen hierzu einzureichen.

Wie wir erhofft haben, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nun unserer Klage mit dem Urteil vom 14.07.2021 entsprochen und das Nachtangelverbot für die Einzelkläger als unzulässig erklärt. Damit scheint jedoch die Rechtswidrigkeit dieses Verbotes grundsätzlich bewiesen.

Nun geht es schneller als erwartet. Nach aktueller Information will die Landesregierung das Urteil umsetzen. Ein Sprecher von Minister Peter Hauk (CDU) verkündet: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nehmen wir an und werden sie umsetzen, indem wir die Norm zeitnah anpassen.“

-pm/DAFV/LFVBW-

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