Experten-Blogs Matzekoch.tv Catch & Release legal, auf freiwilliger Basis?

Catch & Release legal, auf freiwilliger Basis?

Kein Witz - in Ostfriesland müsste dieser Hechtjüngling entnommen werden.

Zu schön um wahr zu sein? Nein! Auch in Deutschland ist das so möglich, dass restlos ALLE Angler zufrieden sind. Und zwar völlig legal. Aber fangen wir langsam an:

Was ist eigentlich „Erfolg“ in einer Disziplin, die sich nicht messen lässt? Bei einem Bergsteiger ist es das Erklimmen des Gipfels. Aber wo ist der Unterschied, ob ich den Gipfel in drei oder in fünf Tagen erreiche? Die sportliche Leistung mag höher sein, aber ist das Ergebnis nicht das gleiche?

Wirklich illegal in Deutschland? Viel hängt vom Verein ab.

Beim Angeln tue ich mich schwer damit Erfolg zu „messen“. Wer ist „besser“? Der mit dem größten Fisch (wie z.B. in der Profiliga) oder der mit den meisten Fischen? Kann man die Größe eines gefangenen Fisches überhaupt beeinflussen? Oder ist das reiner Zufall? Und wenn es Zufall ist, was sagt es dann aus, wenn ich einen 80er und der Kollege einen Meterhecht gefangen hat?

Natürlich freue auch ich mich immer wieder wie ein Schneekönig, wenn ich „gemetert“ habe. Dreimal ist mir das in diesem Herbst schon gelungen. Aber was, wenn das alles Fische von 99cm gewesen wären? Wäre ich dann ein Versager?

Schneeweißchen - kaum Zeichnung und dennoch reizvoll.

Jeder von uns fängt gerne große Fische. Ob er das nun zugibt oder nicht. Aber wie soll man das steuern? Ziehen wir die Sache also mal anders auf: Jeder von uns fängt auch gerne besonders schön gezeichnete oder gefärbte Fische. Auch helle, fast weiße Fische, können Begeisterung bei mir auslösen. Doch niemand kann die gewünschte Hechtfarbe beeinflussen.

Allein mit der Gewässerwahl trifft man eine gewisse Vorauswahl. Im trüben Wasser sind Hechte hell oder blass gezeichnet. Im klaren Wasser sehr kontrastreich und intensiv gefärbt. Das betrifft die Farbe ebenso wie die Größe. In einigen Gewässern gibt es schlichtweg keine Meterhechte.

Was für eine intensive Zeichnung - wenn man das gezielt angehen könnte.

Jetzt kommt der übliche Neiderspruch: „Ja, wo Matze angelt, da fängt jeder!“ Das habe ich aber auch ganz anders erlebt. Nicht nur ich, auch viele andere Angler schneidern mal. Auch an den besten Gewässern muss man schon wissen, was man tut, um regelmäßig an gute Fänge zu kommen. Wo man verantwortungsvoll mit den Beständen umgeht (wie in Holland) und nicht gemäß Vereinsvorschrift jeden 45cm Hecht abschlägt (wie in Ostfriesland), da schwimmen auch mehr große Fische, und zweifelsfrei fängt man öfter mal große Brocken.

Doch das erste Anliegen vieler deutscher Fragesteller nach den Vorschriften in Holland bei mir lautet: „Wie viele Fische darf ich denn da mitnehmen!?“. Meine Antwort ist immer identisch: „Als Gäste, sollte man nicht fragen, was juristisch NOCH korrekt wäre, sondern was landesüblich ist. Und das ist in Holland das Zurücksetzen der Fische. Respektiert das bitte!“

So ist gewährleistet, auch künftig kapitale Fische zu fangen, als auch die vielfältig schöne Zeichnung und Färbung der Fische zu genießen. Denn wir sind viel mehr „Angler pro Gewässer“ als noch vor 50 Jahren.

Woran misst man eigentlich den Erfolg?

Und hier ein Tipp, wie wir das auch bei uns erreichen können, was Holland als Paradies erscheinen lässt: Es ist weitgehend unbekannt aber es sind die VEREINE; die Anglern ermöglichen können, Fische völlig legal zurückzusetzen. Zum Beispiel mit folgender Satzung:

„Hechte dürfen ab einer Länge von 60cm entnommen werden. Erwünscht ist es vereinsseitig, dass Hechte ab 90cm im Sinne der guten Laichqualität zurückgesetzt werden!“

So wäre allem Genüge getan. Man DARF ab 60cm entnehmen. Und KANN über 90 zurücksetzen. Ein verpflichtendes Entnahmefenster halte ich für problematisch.

Man umgeht mit dieser Lösung jeden Streit und ermöglicht den schonenden Umgang mit den Beständen. Und man hebelt die angebliche Behauptung „in Deutschland ist es Vorschrift jeden maßigen Fisch zu töten“, was völliger Blödsinn ist. Sogar in Bayern.

Denn das dortige Fischereigesetz legt die verpflichtende Entnahme fest. Das verstößt aber gegen den Tierschutzgedanken, §17 TGschG Abs.1. Denn wir brauchen einen VERNÜNFTIGEN Grund, um ein Tier zu töten. Als vernünftiger Grund ist aber allein die sinnvolle Verwertung des Fanges durch Mensch und Tier anerkannt. Fange ich als Aalangler aber fünf Brassen FEHLT mir der vernünftige Grund die Brassen zu töten, weil ich sie eben nicht verwerten kann. Das bayrische Fischereigesetz wiederspricht also anderem geltenden Recht.

Gebt das mit dem „freiwilligen Entnahmefenster“ mal an Eure Vorstände weiter. Denn so stehen uns alle Möglichkeiten offen. In meinem Film „Citykarpfen“, den ich für die Fisch & Fang mit Bernd Brink erstellt habe, bat uns der zuständige Verein – der ASV Leer – ausdrücklich: Zeigt mal, wie ihr einen großen Karpfen zurücksetzt. Das ist im Sinne der hohen Laichqualität bei uns ausdrücklich erwünscht!“

Nachahmung dringend empfohlen! Wir sind dem Wunsch natürlich gerne nachgekommen!

Viele Grüße, Matze

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