Um sich gegen das vom Bundesumweltministerium geplante Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt zu wappnen, haben die Betroffenen einen Schutz- und Klagefond eingerichtet.
Die Vertreter des ostholsteinischen Angeltourismus haben sich am 27. Oktober 2016 in Oldenburg in Holstein getroffen. Mit der Gründung des Fonds haben sich die im Verband der Bäder- und Hochsee-Angelschiffbesitzer organisierten Angelkutter-Kapitäne verpflichtet 15.000 Euro in den Fond einzuzahlen. Weitere Beiträge werden folgen.
„Unser gemeinsames Ziel ist die Verhinderung des Verbotes der Freizeitfischerei in den geplanten Schutzgebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee sowie die Vertretung der Interessen all derer, die vom geplanten Verbot betroffen werden“, so Willi Lüdtke vom Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffbesitzer.
Geld soll Gerichtskosten decken
„Die Gründung eines gemeinsamen Schutz- und Klagefonds ist die effektivste Möglichkeit zur Gewährleistung einer bestmöglichen juristischen Vertretung unserer gemeinsamen Interessen. Nach wie vor ist die Verhinderung des Angelverbotes unser vorrangiges Anliegen. Sollte uns dies (wider Erwarten) nicht gelingen, werden wir zur Wahrung unserer Interessen Rechtsmittel einlegen müssen. Wir sehen, wenn nötig, gute Chancen, spätestens auf gerichtlichem Wege dieses sinnlose Verbot der Freizeitfischerei verhindern zu können“, erklärt Jens Meyer von der Allianz gegen das Angelverbot.
Das BMUB plant zum Schutz der Meere ein komplettes Verbot der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten der AWZ in der Nord- und Ostsee. Betroffen vom Verbot sind die Gebiete „Borkumer Riffgrund“, „Sylter Außenriff“, „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und Pommersche Bucht – Rönnebank“.
Angelverbot soll gestrichen werden
Obwohl schon seit mehreren Monaten Politik und Verbände massiv gegen die Pläne intervenieren, blieb das Bundesumweltministerium (BMUB) bisher bei seiner kompromisslosen Position. Lediglich kleinere, kosmetische Korrekturen an der Gebietskulisse wurden erwogen.
„Wir fordern weiterhin ein komplettes Streichen des Verbotes der Freizeitfischerei in den Verordnungsentwürfen“, erklärt Willi Lüdtke.
Neben den zahlreichen Mitgliedern der Allianz haben sich inzwischen auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundes-wirtschaftsministerium (BMWi) und die drei Umweltminister der norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gegen das ungerechtfertigte Verbot ausgesprochen.
Nach den letzten Verordnungsentwürfen begründet das BMUB das Angelverbot in den Schutzgebieten mit den hohen Fängen der Freizeitfischerei auf Dorsch. Diese nicht haltbare Begründung für ein generelles Angelverbot ist spätestens nach der Entscheidung der EU-Fischereiminister zur deutlichen Absenkung der Dorschquote und die erstmalige Einbeziehung der Angler in das Dorschmanagement mit einem Tagesfanglimit (bag limit) obsolet.
Wie kann ich mich beteiligen?
Neben dem Beitritt zum Schutz- und Klagefond kann jeder Unterstützer auch Geld spenden.
Kontoinhaber: Verband der Bäder- und Hochseeangelschiffe e.V.
Stichwort: Schutz- und Klagefond gegen das Verbot der Freizeitfischerei
IBAN: DE57 2139 0008 0720 0004 77 bei der VR Bank Ostholstein Nord-Plön eG
Da der Fond kein gemeinnütziger Verein ist, können keine Spendenquittungen ausgestellt werden.Für den Fall das eine Klage nicht notwendig wird, wird mit den restlichen Fondsmittel die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) unterstützt.
Weitere Informationen zum Schutz- und Klagefond erhalten Sie unter:
Verband der Bäder- und Hochseeangelschiffe e.V.
Thomas Deutsch, einigkeit@t-online.de
Tel. 0170/ 9315454
Allianz gegen das Angelverbot in den Schutzgebieten der AWZ
Jens Meyer, meyer@egoh.de
Tel. 04521/ 808804
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