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Bayern schafft Jugendfischereischein ab

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Jungangler zwischen 7 und einschließlich 17 Jahren brauchen in Bayern zum Erwerb eines Erlaubnisscheins keinen Jugendfischereischein mehr. Symbolbild: Redaktion
Jungangler zwischen 7 und einschließlich 17 Jahren brauchen in Bayern zum Erwerb eines Erlaubnisscheins keinen Jugendfischereischein mehr. Symbolbild: Redaktion

Der bayerische Landtag hat das von der Staatsregierung vorgeschlagene “Zweite Modernisierungsgesetz” beschlossen. Es bringt zahlreiche Erleichterungen mit sich. Darunter auch für die Angelfischerei in Bayern.

“Wir schaffen den Jugendfischereischein ab: Künftig dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln – ganz ohne bürokratische Hürden. Der bisher erforderliche Antrag bei einer Behörde, die Zahlung einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe fallen damit weg. Das entlastet Familien und erleichtert den Zugang zum Angeln für unsere Fischerinnen und Fischer von morgen”, freut sich die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2025. Minderjährige zwischen 7 und einschließlich 17 Jahren brauchen dann nur noch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, um in verantwortlicher Begleitung zu angeln. Erlaubnisscheine sind zum Beispiel Tages- oder Jahreskarten. Viele Fischereivereine haben aktive Jugendgruppen mit engagierten Jugendleitern, die sich freuen, jungen Menschen fischereiliches Fachwissen und praktische Angelfertigkeiten näher zu bringen. So kann der Nachwuchs leichter an dieser verantwortungsvollen und naturverbundenen Freizeitbetätigung teilhaben.

“Bayern steht fest zu seinem Ziel, schrittweise bürokratische Hürden abzubauen. Dass wir nun auch die Angelfischerei in Bayern spürbar vereinfachen können, freut mich sehr”, betonte Kaniber.

Die Ministerin verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die bewährte Praxis des “Schnupperangelns” weiterhin möglich bleibt. Interessierte Kinder und Jugendliche können auch ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber bei seinem Fischfang begleiten und unterstützen, ohne dabei eine eigene Angel zu verwenden. Darüber hinaus ist geplant, dass auch erwachsene Angelneulinge künftig unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verwaltungsaufwand an die Angelfischerei herangeführt werden dürfen.

-Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten-

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