Am 13. Dezember 2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei eine Ausweitung der berufsfischereilichen Aalschonzeit von drei auf sechs Monate und ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal in Nord- und Ostsee beschlossen.
Laut Verordnungstext gelten die Verbote für „Unionsgewässer, einschließlich Brackgewässer, wie Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer“ (§13:1 Verordnung (EU) 2023/194). Außerhalb der Unionsgewässer haben jedoch weder EU noch die Bundesministerien Verfügungsgewalt, die Rechte liegen bei den Bundesländern. Eine Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Verbote liegt damit in der Hand der Länder.
Dazu eine gemeinsame Stellungnahme der Mitgliedsverbände des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.
-Pressemitteilung DAFV-